Eine fallbezogene Darstellung
von
Hans-Gerd Pieper
Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Deutscher Gemeindeverlag
1. Auflage 2017
Alle Rechte vorbehalten
© Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-555-01918-5
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-555-01919-2
epub: ISBN 978-3-555-01920-8
mobi: ISBN 978-3-555-01921-5
Für den Inhalt abgedruckter oder verlinkter Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die W. Kohlhammer GmbH hat keinen Einfluss auf die verknüpften Seiten und übernimmt keinerlei Haftung.
Das Lehrbuch wendet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften in Nordrhein-Westfalen, ist aber auch geeignet für Rechtsreferendare oder Studierende an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Es stellt, überwiegend fallbezogen, die examensrelevanten Inhalte des Polizei-und Ordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen dar und berücksichtigt bevorzugt die Rechtsprechung von nordrhein-westfälischen Gerichten sowie die Beiträge von Professoren. Zahlreiche Aufbauschemata dienen der schnellen Information und Wiederholung.
Hans-Gerd Pieper ist Rechtsanwalt und seit 13 Jahren Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Münster. Er hat einen Lehrauftrag für die Fächer Polizei- und Ordnungsrecht. Zudem war er 20 Jahre lang als Repetitor bei Alpmann und Schmidt tätig. Der Autor verfügt für den Bereich des Öffentlichen Rechts über eine längjährige Autoren- und Herausgebertätigkeit. Er ist Autor zahlreicher Lehrbücher und Aufsätze zum Staatsrecht und besonderen Verwaltungsrecht.
Das Lehrbuch wendet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften in NRW, ist aber auch geeignet für Rechtsreferendare oder Studierende an der FHöV. Es stellt, überwiegend fallbezogen, die examensrelevanten Inhalte des Polizei-und Ordnungsrechts in NRW dar und berücksichtigt bevorzugt die Rechtsprechung von Gerichten aus NRW sowie die Beiträge von Professoren aus NRW. Zahlreiche Aufbauschemata dienen der schnellen Information und Wiederholung.
Kritik und Anregungen sind ausdrücklich erwünscht unter hgp@rep-jura.de
Rechtsanwalt Hans-Gerd Pieper ist 20 Jahre lang als Repetitor, u. a. im Bereich Polizei-und Ordnungsrecht NRW tätig gewesen.
Seit 13 Jahren ist er Lehrbeauftragter an der FHöV NRW, u. a. im Fach Polizei-und Ordnungsrecht. Er ist Autor zahlreicher Lehrbücher und Aufsätze zum Staatsrecht und besonderen Verwaltungsrecht.
Münster, November 2016
Hans-Gerd Pieper
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Abschnitt:Einleitung, Grundbegriffe
A.Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts
B.Trennungssystem
C.Formeller, institutioneller und materieller Polizeibegriff
D.Allgemeines und Sonderordnungsrecht, Subsidiarität
E.Allgemeine und Sonderordnungsbehörden
I.Allgemeine Ordnungsbehörden
II.Sonderordnungsbehörden
F.Rechtsquellen
2. Abschnitt:Die ordnungsbehördliche Verfügung
A.Prüfschema: Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verfügung
B.Ermächtigungsgrundlage
I.Definitionen und Abgrenzung
1.Ermächtigungsgrundlagen
2.Zuständigkeitsnormen
3.Aufgabenzuweisungen
4.Verbote/Gebote
II.Erforderlichkeit einer Ermächtigungsgrundlage; Vorbehalt des Gesetzes
III.Normenhierarchie; Subsidiarität
1.„Sonderordnungsrecht vor allgemeinem Ordnungsrecht“; § 14 Abs. 2 OBG
2.„Standardermächtigung vor Generalklausel“
IV.Anwendbarkeit der Generalklausel bei atypischen, aber grundrechtsintensiven Eingriffsmaßnahmen?
C.Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
I.Zuständigkeit; störende Hoheitsträger
1.Definition und Abgrenzung
a)Sachliche Zuständigkeit
b)Instantielle Zuständigkeit
c)Örtliche Zuständigkeit
d)Funktionelle Zuständigkeit
2.Ermittlung der relevanten Zuständigkeitsnorm
3.Ermittlung der konkret zuständigen Behörde
a)Kreis
b)Kreisfreie Stadt
c)Gemeinden
4.Außerordentliche Zuständigkeit
5.Zuständigkeit bei störendem Hoheitsträger; formelle und materielle Ordnungspflicht
a)Formelle Ordnungspflicht
b)Materielle Ordnungspflicht
6.Zusammenfassend zu den oben dargestellten Zuständigkeitsproblemen
II.Verfahrens- und Formanforderungen
1.Verfahren
2.Form (im weiteren Sinne)
3.Anwendbarkeit des VwVfG auch für Realakte?
D.Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
I.Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit
1.Individualrechtsgüter
2.Kollektive Schutzgüter
3.Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen
4.Objektive Rechtsordnung
a)Pflichten für den Bürger
b)Pflichten für Ordnungs- und Polizeibehörden
5.Abgrenzung öffentliche und private Sicherheit
a)Öffentliches Interesse bei Selbstgefährdung.
b)Schutz privater Rechte; Vorrang zivilgerichtlichen Rechtsschutzes.
6.Zusammenfassend zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit
II.Die öffentliche Ordnung
1.Definition
2.Verwandte Begriffe
3.Fallgruppen
a)Der Allgemeinheit unzumutbare Formen der öffentlichen sexualbezogenen Darstellung
b)Nicht gemeinverträgliche Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze
c)Beeinträchtigungen des inneren Friedens durch extremistische Manifestation
d)Sonstige Betätigungen
4.Vorgehen bei der Prüfung
a)Öffentliche Sicherheit nicht betroffen
b)Sozialnorm
c)Verstoß
5.Kritik am Tatbestandsmerkmal „öffentliche Ordnung“ und mögliche Gegenargumente
E.Gefahr, Störung; gesteigerte und subjektive Gefahren
I.Definition und Erläuterungen
1.Gefahr
a)Schaden
b)Schädigungswahrscheinlichkeit
2.Störung
II.Konkrete und abstrakte Gefahr
III.Qualifizierungen der konkreten Gefahr
1.Nach der zeitlichen Nähe des (möglichen) Schadenseintritts
a)Gegenwärtige Gefahr
b)Gefahr im Verzug
2.Nach dem Rang des bedrohten Rechtsguts
a)Erhebliche Gefahr
b)Gefahr für Leib oder Leben
3.Dringende Gefahr
a)Gleichsetzung mit erheblicher Gefahr.
b)Gleichsetzung mit gegenwärtiger Gefahr.
IV.Anscheinsgefahr – Gefahrenverdacht – Putativgefahr
1.Gemeinsamkeit dieser drei Gefahrbegriffe
2.Abgrenzung
a)Putativ-/Scheingefahr
b)Anscheinsgefahr
c)Gefahrenverdacht
3.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
a)Formelle Rechtmäßigkeit
b)Mögliche Folgeprobleme
F.Störer; polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit
I.Standort der Prüfung im Fallaufbau
II.Relevanz der Abgrenzung Störer – Nichtstörer
III.Die polizei-/ordnungspflichtigen Personen
IV.Verhaltensstörer bzw. Handlungshaftung gemäß § 17 OBG/§ 4 PolG
1.Verantwortlichkeit für eigenes Handeln, § 17 Abs. 1 OBG/§ 4 Abs. 1 PolG
a)Positives Tun.
b)Unterlassen
c)Verantwortlichkeit bei Personenmehrheiten
2.Zusatzverantwortlichkeit gemäß § 17 Abs. 2, Abs. 3 OBG/§ 4 Abs. 2, Abs. 3 PolG
a)Aufsichtspflichtiger
b)Geschäftsherr
c)Folgeproblem: Auswahlermessen
3.Subsidiaritätsklausel gemäß § 17 Abs. 4 OBG/§ 4 Abs. 4 PolG
V.Zustandsstörer bzw. Zustandshaftung gemäß § 18 OBG/§ 5 PolG
1.Ausgangslage
2.Eigentümer gemäß § 18 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 OBG/§ 5 Abs. 2 PolG
a)Eigentümer
b)Miteigentümer
c)Eigentümerähnliche Position
d)Keine Verantwortlichkeit
3.Inhaber der tatsächlichen Gewalt gemäß § 18 Abs. 2 S. 1 OBG/§ 5 Abs. 1 S. 1 PolG
4.Verhältnis der Zustandshaftung von Eigentümer und Gewaltinhaber
a)PolG
b)OBG
c)Alleinige Inanspruchnahme des Gewaltinhabers
d)Störermehrheit
5.Subsidiaritätsklausel
VI.Nichtstörer bzw. Notstandspflichtiger gemäß § 19 OBG bzw. § 6 PolG
1.Voraussetzungen der Inanspruchnahme
2.Ansprüche auf Beendigung bzw. Beseitigung der Folgen der Notstandsinanspruchnahme
3.Mögliches Folgeproblem: § 39 Abs. 1 lit. a) OBG
VII.Anscheins- bzw. Verdachtsstörer
1.Anscheinsstörer
2.Verdachtsstörer
3.Mögliche Folgeprobleme
VIII.Kausalitätstheorien – Zweckveranlasser – latenter Störer
1.Kausalitätstheorien
2.Rechtliche Probleme beim sog. Zweckveranlasser
a)Objektive/Subjektive Kriterien
b)Weitere Streitfragen
c)Klausurhäufige Fallkonstellationen des Zweckveranlassers
3.Der latente Störer
IX.Wegfall der Ordnungspflicht bzw. Grenzen der Verantwortlichkeit
1.Haftungsreduktion wegen „Opferposition“
2.Legalisierungswirkung
3.Verzicht
4.Verwirkung von Eingriffsbefugnissen
5.Verjährung des Gefahrbeseitigungsanspruchs
X.Verantwortlichkeit bei Rechtsnachfolge in die Verantwortlichkeit als Störer
1.Faktisches Bedürfnis
2.Relevanz überwiegend im Sonderordnungsrecht
3.Voraussetzungen der Rechtsnachfolge in die Ordnungspflicht
a)Wirksame Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge
b)Übergangs- und Nachfolgetatbestand
c)Übergangsfähigkeit der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit
4.Klausurhinweise
a)Rechtsnachfolge in die abstrakte Verantwortlichkeit
b)Rechtsnachfolge in die konkrete Verantwortlichkeit
5.Prozessuale Probleme bei Rechtsnachfolge in die konkrete Verantwortlichkeit
XI. Störermehrheit – Auswahl und Innenausgleich
1.Kriterien für das Auswahlermessen
a)Vor Erlass der Ordnungsverfügung (Primärebene)
b)Vor Erlass eines Kostenbescheides wegen Gefahrenabwehrmaßnahmen (sog. Sekundärebene)
2.Innenausgleich
G.Ermessen
I.Opportunitätsprinzip
II.Ermessensfehler
1.Ermessensnichtgebrauch
2.Ermessensfehlgebrauch
3.Ermessensüberschreitung
III.Pflicht zum Einschreiten wegen Ermessensreduzierung auf Null
IV.Anspruch des Bürgers auf polizei- und ordnungsbehördliches Handeln
H.Verhältnismäßigkeit
I.Gesetzliche Grundlagen
II.Verhältnismäßigkeit betreffend das konkret gewählte Mittel
1.Zweck
2.Mittel
3.Zweckeignung des Mittels
4.Erforderlichkeit
5.Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
a)Definition
b)Kriterien
c)Sonderfälle
III.Verhältnismäßigkeit in zeitlicher Hinsicht
IV.Bestimmtheit
1.Adressat
2.Inhalt
3.Fehlerfolgen
4.Standort der Prüfung
3. Abschnitt:Besonderheiten der polizeilichen Verfügung
A.Prüfschema: Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Verfügung
B.Vorbemerkung
C.Beispiele für § 8 Abs. 1 PolG
D.Polizeifestigkeit von Presse bzw. Versammlungen
I.Polizeifestigkeit der Presse
II.Polizeifestigkeit von Versammlungen
E.Präventive Befugnisnormen außerhalb des Polizeigesetzes („Sonderpolizeirecht“)
F.Aufbau der Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen; Arten der Polizei
I.Aufbau der Polizeibehörden
II.Arten der Polizei
G.Präventive und repressive Zuständigkeit der Polizei; doppelfunktionale Maßnahmen
I.Präventive und repressive Zuständigkeit
II.Relevanz der Abgrenzung präventiv – repressiv
1.Opportunitäts-/Legalitätsprinzip
2.Rechtmäßigkeit
3.VwVfG
4.Vollstreckung
5.Polizeikosten
6.Rechtsschutz des Betroffenen
a)Präventiv
b)Repressiv
c)Voraussetzungen § 23 EGGVG
III.Doppelfunktionale Maßnahmen
H.Präventive Zuständigkeiten der Polizei, insbesondere Eilfall- bzw. Sekundärzuständigkeit
I.Wichtige Fälle der primären Zuständigkeit von Polizeibehörden
II.Sekundäre oder Eilfallzuständigkeit der Polizei
1.Handeln zur Gefahrenabwehr = präventiv, § 1 Abs. 1 S. 1 PolG
2.Eilfall, § 1 Abs. 1 S. 3 PolG
III.Schutz privater Rechte
IV.Enumerationsprinzip
4. Abschnitt:Standardermächtigungen
A.Vorbemerkung; gemeinsame Problemstellungen
I.Zum Begriff Standardermächtigung bzw. Standardmaßnahme
II.Rechtsgrundlagen
III.Arten der Standardermächtigungen
IV.Reichweite der Standardermächtigungen
V.Verantwortlichkeit
VI.Besonderheiten bei der Prüfung von Standardmaßnahmen
1.Besondere Verfahrensanforderungen
2.Anordnungsbefugnis
B.Datenverarbeitung, §§ 9–33 PolG
I.Vorbemerkung
1.Bedeutung des sog. „Volkszählungsurteils“
2.Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RiS) im Landesrecht NRW
3.Grundbegriffe und Definitionen
II.Datenerhebung, §§ 9–20 PolG
1.Allgemeine Regeln bzw. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
a)Formelle Rechtmäßigkeit, Verfahren
b)Materielle Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit
2.Besondere bzw. zusätzliche Anforderungen an verdeckte Datenerhebungsmaßnahmen; Kernbereichsschutz
a)Anlasstatsache und Eingriffsschwelle
b)Verhältnismäßigkeit
c)Schutz des Kernbereich privater Lebensgestaltung.
d)Behördenleiter-/Richtervorbehalt
e)Benachrichtigungspflicht
f)Kennzeichnungspflicht
3.Generalklausel; § 9 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 1 OBG)
4.Identitätsfeststellung gemäß § 12 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 4 OBG)
a)Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage: Vorliegen eines Grundes für die Identitätsfeststellung (IDF-Grund)
b)Ordnungs-/Polizeipflicht
c)Zulässige Rechtsfolgen
d)Begleit- und Folgemaßnahmen
e)Durchsuchung der betroffenen Person sowie der von ihr mitgeführten Sachen
5.Sonstige Spezialbefugnisse für Maßnahmen der Datenerhebung (Überblick)
a)Vorladung gemäß § 10 Abs. 1, Abs. 2 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 2 OBG)
b)Erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß § 14 PolG.
6.Datenerhebung aus der Telekommunikation gemäß §§ 20a, b PolG
III.Datenverarbeitung (im engeren Sinne), §§ 21–31 PolG
1.Speicherung, Veränderung, Nutzung, §§ 22–25 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 7, 8 OBG)
a)Legaldefinitionen
b)Befugnisnormen
2.Datenübermittlung, §§ 26–31 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 9–11 OBG)
a)Legaldefinition
b)Befugnisnormen
IV.Berichtigung, Löschung, Sperrung, § 32 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 12 OBG)
1.Legaldefinition
2.Rechtsgrundlagen
3.Ansprüche von Betroffenen
C.Platzverweis, befristetes Aufenthaltsverbot, § 34 PolG
I.Platzverweis, § 34 Abs. 1 PolG
1.Zuständigkeit
2.Materielle Rechtmäßigkeit (mögliche Probleme und Streitfragen)
a)Tatbestandsvoraussetzungen
b)Grundrechte
3.Rechtsfolge
4.Zwang
5.Abgrenzung
II.Befristetes Aufenthaltsverbot bzw. qualifizierter Platzverweis, § 34 Abs. 2 PolG
1.Zuständigkeit
2.Betroffene Grundrechte
3.Verfassungsmäßigkeit von § 34 Abs. 2 PolG
a)Gesetzgebungskompetenz des Landes NRW
b)Besondere Anforderungen von Art. 11 GG
4.Tatbestandsvoraussetzung von § 34 Abs. 2 PolG
5.Rechtsfolgen
6.Verhältnismäßigkeit
D.Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, § 34a PolG
I.Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
1.Ermächtigungsgrundlage
2.Formelle Rechtmäßigkeit
3.Materielle Rechtmäßigkeit
a)Tatbestandsvoraussetzungen
b)Rechtsfolgen
4.Betroffene Grundrechte
II.Folgeprobleme
E.Gewahrsam, §§ 35–38 PolG
I.Prüfschema: Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme
II.Überblick und Normensystematik
III.Richtervorbehalt und richterliche Entscheidung, § 36 PolG
IV.Gewahrsamsgründe gemäß § 35 PolG; Arten des Gewahrsams
V.Sonstige Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ingewahrsamnahme
1.Ermächtigungsgrundlage
2.Formelle Rechtmäßigkeit
a)Zuständigkeit
b)Form i. w. S.
c)Verfahren
3.Materielle Rechtmäßigkeit
a)Gewahrsamsgründe
b)Verantwortlichkeit des Adressaten
c)Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen
VI.Rechtsschutz und Rechtsweg
1.Person befindet sich noch im Gewahrsam
2.Person wurde aus dem Gewahrsam entlassen (Erledigung)
VII.Folgeansprüche
VIII.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
1.Leistungsklage auf Schadensersatz/Schmerzensgeld gem. § 839/847 BGB; Art. 34 S. 1 GG
2.Leistungsklage auf Entschädigung gem. §§ 39 Abs. 1 lit. b) OBG (67 PolG)
F.Durchsuchung von Personen, § 39 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)
I.Überblick
II.Durchsuchung – Untersuchung – Nachschau
III.Durchsuchungsgründe
1.§ 38 Abs. 1 PolG
2.§ 39 Abs. 2 PolG
IV.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
G.Durchsuchung von Sachen, § 40 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)
I.Überblick
II.Begriffsbestimmung und Abgrenzung
III.Durchsuchungsgründe
H.Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, §§ 41, 42 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)
I.Überblick
II.Wohnung – öffentlich zugängliche Räume – Wohnungsinhaber
1.Wohnung
2.Öffentlich zugängliche Räume
3.Wohnungsinhaber
III.Betreten – Durchsuchung – Nachschau/Besichtigung
1.Betreten
2.Durchsuchung
IV.Richtervorbehalt gemäß § 42 Abs. 1 PolG (Anordnungsbefugnis)
V.Anmerkungen zu einzelnen Ermächtigungsgrundlagen
VI.Rechtmäßigkeit der „Durchsuchung“ (ohne vorherige richterliche Anordnung)
1.Ermächtigungsgrundlage
2.Formelle Rechtmäßigkeit
a)Zuständigkeit
b)Besondere Verfahrensvorschriften
3.Materielle Rechtmäßigkeit
VII.Rechtsschutz des Wohnungsinhabers
1.Gegen das Betreten
2.Gegen die Durchsuchung
3.Gegen die Art und Weise
VIII.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
I.Sicherstellung und Verwahrung – Verwertung – Vernichtung, §§ 43–46 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)
I.Sicherstellung und Verwahrung, §§ 43, 44 PolG
1.Überblick
2.Definition, Reichweite und Zweckrichtung der Sicherstellung
a)Definition
b)Beschlagnahme
c)Streitfragen
3.Abgrenzung Sicherstellung – Beschlagnahme
4.„Adressatneutrale Sicherstellung“
5.Taugliche Sicherstellungsgegenstände
6.Sicherstellungsgründe
7.Öffentlich-rechtliche Verwahrung gemäß § 44 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG); Ersatzansprüche
a)Verwahrung
b)Ersatzansprüche bei Beschädigung oder Diebstahl einer verwahrten Sache
8.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
II. Verwertung, § 45 Abs. 1–3 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)
1.Überblick
2.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
III.Unbrauchbarmachung oder Vernichtung sichergestellter Sachen, § 45 Abs. 4 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)
1.Überblick
2.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
IV.Anspruch auf Herausgabe sichergestellter Sachen gemäß § 46 Abs. 1 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG) oder als Folgenbeseitigungsanspruch; Rechtswegprobleme
1.Überblick
2.Rechtsweg für die Geltendmachung der beiden Herausgabeansprüche
3.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
V.Herausgabe des Erlöses aus Verwertung einer sichergestellten Sache gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)
VI.Kostenanspruch wegen Sicherstellung und Verwahrung gemäß § 46 Abs. 3 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG) – Zusammenspiel von § 77 VwVG/GebG/VO-VwVG NRW
1.§ 46 Abs. 3 S. 1 PolG
2.§ 46 Abs. 3 S. 4 PolG
3.§§ 46 Abs. 3 S. 3 PolG, 77 VwVG
a)Kosten
b)Pflichtigen
c)Kostengläubiger
d)§ 20 VO-VwVG
e)§§ 77 Abs. 2 S. 5 VwVG NRW, 15 VO-VwVG
f)§ 77 Abs. 4 S. 1 VwVG NRW
g)§ 77 Abs. 4 S. 2 VwVG NRW
h)§ 77 Abs. 5 VwVG NRW
4.VA-Befugnis für den Kostenbescheid
5.Verhältnismäßigkeit der Kostenbelastung gerade des Pflichtigen
6.Kostenhöhe
7.Ermessen
8.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
5. Abschnitt:Verwaltungsvollstreckung – Vollzugshilfe
A.Einleitung – Grundbegriffe
I.Vollstreckungsfähiger GrundVA
II.Beitreibung – Verwaltungszwang
1.Vollzugsbehörde/Vollstreckungsbehörde
2.Pflichtiger/Vollstreckungsschuldner
III.Rechtsquellen (im Landesrecht NRW)
IV.Gestrecktes Verfahren – Sofortvollzug (Überblick)
1.Gestrecktes Verfahren
2.Sofortvollzug
V.Zulässige Zwangsmittel
VI.Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen des Verwaltungszwangs
B.Rechtmäßigkeit der Androhung, Festsetzung bzw. Anwendung eines Zwangsmittels im gestreckten Verfahren
I.Prüfschema: Rechtmäßigkeit der Anwendung eines Zwangsmittels im gestreckten Verfahren
II.Prüfschema: Rechtmäßige Androhung oder Festsetzung eines Zwangsmittels
III.Erläuterung der einzelnen Voraussetzungen der obigen Prüfschemata
1.Zuständigkeit
a)Grundsatz
b)Ausnahmen
2.Wirksamkeit des GrundVA
a)Grundsatz
b)Ausnahmen
c)Erledigung
3.Rechtmäßigkeit des GrundVA
a)Unanfechtbarkeit
b)§ 80 Abs. 2 VwGO
4.Auswahl des richtigen Zwangsmittels
a)Ersatzvornahme
b)Zwangsgeld
c)Unmittelbarer Zwang
d)Verhältnis der Zwangsmittel zueinander
5.Ordnungsgemäße Androhung des Zwangsmittels
a)Funktion
b)Unterschiedliche Befugnisnormen für unmittelbaren Zwang bzw. sonstige Zwangsmittel
c)Fehlerfolgen
d)Androhung von Ersatzvornahme oder Zwangsgeld
e)Androhung unmittelbaren Zwangs
f)„Neue Androhung“
6.Ordnungsgemäße Festsetzung des (angedrohten) Zwangsmittels
a)Funktion
b)Unterschiedliche Anforderungen für Polizei- und Ordnungsbehörden
c)Fehlerfolgen (nur für Ordnungsbehörden)
d)Festsetzung der Zwangsmittel Ersatzvornahme oder -unmittelbarer Zwang
e)Festsetzung von Zwangsgeld
7.Ordnungsgemäße Anwendung des (angedrohten und festgesetzten) Zwangsmittels
a)Gemeinsame Voraussetzungen
b)Anwendung der Ersatzvornahme
c)Beitreibung von Zwangsgeld
d)Anwendung unmittelbaren Zwangs
8.Kein Vollstreckungshindernis
a)Vollstreckungshindernis gemäß § 65 Abs. 3 S. 1 VwVG
b)Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit
c)Prozessuale Geltendmachung von Vollstreckungshindernissen (Überblick).
IV.Vollzugshilfe
1.Überblick
2.Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
C.Rechtmäßigkeit der Anwendung von Zwangsmitteln im Sofortvollzug
I.Anwendungsbereich
II.Prüfschema: Rechtmäßigkeit der Anwendung von Zwangsmitteln im Sofortvollzug
D.Rechtsnatur von Maßnahmen des Verwaltungsvollzugs und Rechtsschutz
I.Relevanz der Abgrenzung VA – Realakt
1.VA
2.Realakt
II.Rechtsnatur von Androhung, Festsetzung und Anwendung von Zwangsmitteln
1.Androhung
2.Festsetzung
3.Anwendung des Zwangsmittels
a)Zwangsgeld
b)Ersatzvornahme, Unmittelbarer Zwang
E.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
I.Materielle Fallfragen
II.Prozessuale Fallfragen
6. Abschnitt:Kosten des Verwaltungszwangs
A.Grundbegriffe – Zusammenspiel von § 77 VwVG/GebG/VO-VwVG
I.Kosten = Gebühren und Auslagen
II.Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz
III.Vom Pflichtigen
IV.Kostengläubiger
V.Auslagen, §§ 20, 24 VO-VwVG
VI.Gebühren, § 15 VO-VwVG
VII.§ 77 Abs. 4 S. 1 VwVG i. V. m. GebG
VIII.Fälligkeit, § 20 Abs. 4 S. 1 VO-VwVG
IX.Zurückbehaltungsrecht, § 20 Abs. 4 S. 2 VO-VwVG
B.Anspruchsgrundlagen für Kosten des Verwaltungszwangs
I.Kosten des unmittelbaren Zwangs
1.Ordnungsbehörden
2.Polizei
II.Kosten der Ersatzvornahme
1.Anspruchsgrundlage für Auslagen
2.Anspruchsgrundlage für Gebühren
3.Kein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher GoA
C.Anspruchsvoraussetzungen für Kosten des Verwaltungszwangs
I.Voraussetzungen eines Auslagenerstattungsanspruchs
1.Rechtmäßige Anwendung des Zwangsmittels
2.Bei Anlass: Verhältnismäßigkeit der Kostenbelastung gerade des Pflichtigen
a)Kostenrisiko
b)Unbillige Härte gemäß § 24 Abs. 2 VO-VwVG.
3.Bei Anlass: Kostenhöhe
II.Voraussetzungen eines Gebührenanspruchs
D.Klausurhinweise – Fallkonstellationen
I.Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid
II.Klage auf Rückzahlung wegen möglicherweise zu Unrecht gezahlter Kosten
7. Abschnitt:Abschleppen von Kraftfahrzeugen – mögliche Probleme und Fallkonstellationen
A.Vorüberlegung
B.Verstoß gegen die StVO
I.Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
1.Verkehrseinrichtungen
2.Verkehrszeichen
3.Allgemeinverfügung
4.Fiktives Wegfahrgebot
II.Wegfahrgebot durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung
1.Rechtsnatur des Abschleppens
2.Mögliche Probleme
III.(Fiktives) Wegfahrgebot durch Beamten
1.Wegen rechtswidrigen Parkens (ohne Verkehrszeichen)
2.Wegen Verstoßes gegen §§ 32 StVO, 13 Abs. 4 FZV
C.Verstoß gegen § 18 Abs. 1 StrWG NRW (unzulässige Sondernutzung)
D.Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften
E.Sicherstellung und Verwahrung des Fahrzeugs erfolgt, um damit eine Gefahr abzuwehren
I.die vom Fahrzeug ausgeht
II.die für das Fahrzeug selbst droht
8. Abschnitt:Schadensausgleich aufgrund von Gefahrenabwehrmaßnahmen
A.Mögliche Anspruchsgrundlagen und Rechtsfolgen (Überblick)
I.Schadensausgleich bei rechtswidrigen Maßnahmen
1.Verletzung von Pflichten aus einem verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnis (z. B. öffentlich-rechtliche Verwahrung)
2.Verletzung einer drittschützenden Amtspflicht
3.Maßnahmen der Ordnungs-/Polizeibehörden
II.Schadensausgleich bei rechtmäßigen Maßnahmen
1.Maßnahme ist nach Sonderordnungsrecht entschädigungspflichtig, vgl. § 39 Abs. 3 OBG
2.Inanspruchnahme als Nichtverantwortlicher oder diesem vergleichbare Person
3.Verletzung von Rechten eines Polizeihelfers/Nothelfers
4.Verletzung von Rechten eines unbeteiligten Dritten
B.Entschädigung gemäß § 39 Abs. 1 lit. a) OBG (i. V. m. § 67 PolG)
I.Tatbestands-/Anspruchsvoraussetzungen
1.Rechtmäßige Inanspruchnahme als Nichtverantwortlicher (Überblick)
a)Inanspruchnahme
b)Aktivlegitimation
c)Verdachtsstörer/Anscheinsstörer
d)Anwendung bei rechtswidriger Inanspruchnahme
2.Schaden
a)Vermögensschaden
b)Nichtvermögensschäden
3.Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Gefahrenabwehrmaßnahme und Schaden
4.Richtiger Anspruchsteller/Aktivlegitimation
a)Unmittelbar Geschädigter
b)Mittelbar Geschädigter
5.Richtiger Anspruchsgegner/Ausgleichspflichtiger/Passivlegitimation
II.Rechtsfolgen
1.Entschädigung/Ausgleich
2.Bei Anlass: Ausschluss/Minderung des Entschädigungsanspruchs
III.Bei Anlass: Keine Verjährung, vgl. § 41 OBG
IV.Rechtsweg
C.Entschädigung gemäß § 39 Abs. 1 lit. b) OBG (i. V. m. § 67 PolG)
I.Prüfungsreihenfolge
II.Tatbestands-/Anspruchsvoraussetzungen
III.Rechtsfolgen
IV.Bei Anlass: Verjährung, § 41 OBG
V.Rechtsweg
1.§ 39 Abs. 1 lit. b) OBG
2.§ 42 Abs. 1 S. 3 OBG
a)Tatbestandsvoraussetzungen
b)Rechtsfolge
9. Abschnitt:Die ordnungsbehördliche Verordnung, §§ 25–38 OBG
A.Definition, Abgrenzung, möglicher Inhalt
I.Definition
II.Abgrenzungsprobleme; materielle und prozessuale Relevanz der Abgrenzung
III.Möglicher Inhalt
B.Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 27 Abs. 1 OBG
I.Prüfschema: Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 27 Abs. 1 OBG
II.Ermächtigungsgrundlage
III.Formelle Rechtmäßigkeit der Verordnung
1.Zuständigkeit des Verordnungsgebers
a)Verbandskompetenz
b)Organkompetenz
2.Verfahren
3.Form
4.Fehlerfolgen
IV. Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung
1.Tatbestandsvoraussetzungen von § 27 Abs. 1 OBG erfüllt?
2.Ordnungspflicht bzw. Verantwortlichkeit der Normadressaten
3.Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen erfüllt?
a)Bestimmtheit
b)Verhältnismäßigkeit
c)Keine Ermessensfehler
d)Kein Widerspruch der Verordnung zu höherrangigem Recht
C.Besonderheiten
I.Bei Bußgeldtatbeständen
II.Bei ordnungsbehördlichen Verordnungen von Bezirksregierung oder Ministerium
1.Verordnung eines Ministeriums gemäß § 26 OBG
2.Verordnung der Bezirksregierung, § 27 Abs. 2 OBG
D.„Dreistufiger Prüfungsaufbau“
I.Drei Rechtsebenen
II.Prüfschema
E.Rechtsschutz gegen ordnungsbehördliche Verordnungen
I.Normenkontrollverfahren
II.Inzidente Normenkontrolle
1.Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1, 1. Halbs. VwGO
2.Sonstige Rechtsbehelfe gegen die unselbstständige Verfügung durch Ordnungs- oder Polizeibeamten
Stichwortverzeichnis
Brinktrine, Ralf/Kastner, Berthold, Fallsammlung zum Verwaltungsrecht, 2. Aufl., Berlin 2005
Brüning, Christoph/Suerbaum, Joachim, Examensfälle zum öffentlichen Recht, München 2005
Dietlein, Johannes/Dünchheim, Thomas, Examinatiorium, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl., Köln 2007
Dietlein, Johannes, Polizei- und Ordnungsrecht (§ 3), In: Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in NRW, 6. Aufl., München 2016 (zit.: D/D)
Dietlein, Johannes/Klausurenbuch, In: Dietlein/Burgi/Hellermann, Klausurenbuch Öffentliches Recht in NRW, 2. Aufl., München 2014
Drews, Bill/Wacke, Gerhard/Vogel, Klaus/Martens, Wolfgang, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., Köln 1986 (zit.: D/W/V/M)
Förster, Susanne M./Sander, Gerald G., Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 3. Aufl., München 2006 (zit.: F/S)
Gornig, Gilbert/Jahn, Ralf, Sicherheits- und Polizeirecht, 4. Aufl., München 2014 (zit.: G/J)
Geis, Max-Emanuel, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl., München 2015
Götz, Volkmar, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 15. Aufl., München 2013
Gusy, Christoph, Polizeirecht, 9. Aufl., Tübingen 2014
Heyen, Erk Volkmar/Collin, Peter, 40 Klausuren aus dem Verwaltungsrecht, 10. Aufl., Köln 2011 (zit.: H/C)
Ipsen, Jörn,, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl., München 2015
Knemeyer, Franz-Ludwig/Schmidt, Torsten Ingo, Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl., München 2016 (zit.: K/S)
Kopp, Ferdinand/Schenke, Wolf Rüdiger, VwGO, 22. Aufl., München 2016
Kugelmann, Dieter, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl., Berlin 2011
Lisken, Hans/Denninger, Erhard, (Hrsg.), Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., München 2012 (zit.: L/D-Bearbeiter)
Möller, Manfred/Warg, Gunter , Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl., Stuttgart 2012 (zit.: M/W)
Mann, Thomas, In: Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, 12. Aufl., Heidelberg 2015
Muckel, Stefan, Klausurenkurs zum Besonderen Verwaltungsrecht, 6. Aufl., Neuwied 2016
Ossenbühl, Fritz/Cornils, Matthias, StaatshaftungsR, 6. Aufl., München 2013
Pieper, Hans-Gerd, Polizeirecht, Sicherheits- und Ordnungsrecht, Münster 2009
Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard/Kniesel, Michael, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl., München 2016 (zit.: P/S/K)
Sachs, Michael, In: Preis/Prütting/Sachs/Weigend, Die Examensklausur, 4. Aufl., München 2010
Sander, Gerald, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 4. Aufl., München 2014 (vormals Förster/Sander)
Schenke, Wolf Rüdiger, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl., Heidelberg 2016
Schoch, Friedrich, Polizei- und Ordnungsrecht, In: Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Bes. VerwR, 15. Aufl., Berlin 2013
Schönenbroicher, Klaus/Heusch, Andreas, OBG NRW, Siegburg 2014 (zit.: S/H)
Tegtmeyer, Henning/Vahle, Jürgen, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 11. Aufl., Stuttgart 2014 (zit.: (T/V)
Thiel, Markus, Polizei- und Ordnungsrecht 3. Aufl., Baden-Baden 2016
Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, Polizei-Fach-Handbuch in 5 Bänden, Loseblatt-Sammlung, Stand: Dezember 2016 (zit.: VDP-PolFaHa)
Wolfgang, Hans-Michael/Hendricks, Michael/Merz, Matthias, Polizei- und Ordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., München 2011 (zit.: W/H/M)
Winkler, Markus, Klausurtraining Besonderes Ordnungsrecht, Baden-Baden 2012
1Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts ist primär die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie die Beseitigung von Störungen („Gefahrenabwehr i. e. S.“).
Im Sonderordnungsrecht (dazu näher unten) geht es in Teilbereichen auch um die Gefahrenvorsorge (vgl. z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) oder um das sog. Risikomanagement (vgl. z. B. das GentechnikG;2 § 13 HaSiG NRW).3
Das Polizeirecht befasst sich neben der Gefahrenabwehr i. e. S. (§ 1 Abs. 1 S. 1 PolG NRW) auch noch mit der Verhütung und vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (Gefahrenabwehr i. w. S.); vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 PolG.
2In NRW werden, wie in den meisten anderen Bundesländern, die Aufgaben der Gefahrenabwehr zum einen wahrgenommen von den Ordnungsbehörden (§ 1 Abs. 1 OBG NRW), zum anderen aber auch von Polizeibehörden (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 POG NRW); sog. Trennungssystem.4
Beim sog. Misch- oder Einheitssystem (z. B. in Baden-Württemberg) sind alle Aufgaben der Gefahrenabwehr bei einer Behörde konzentriert.5
3– Polizei im materiellen Sinne ist die mit Zwangsgewalt verbundene Staatstätigkeit, die im Falle der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dazu dient, von der Allgemeinheit oder von dem Einzelnen Gefahren abzuwehren und bereits eingetretene Störungen zu beseitigen.7
– Polizei im institutionellen Sinne sind diejenigen Stellen der öffentlichen Verwaltung, die dem Organisationsbereich der Polizei zugehören.8
– Der formelle Polizeibegriff bezeichnet diejenigen Aufgaben, die von der Polizei im institutionellen Sinne wahrgenommen werden, unabhängig davon, ob es sich um Gefahrenabwehr oder um sonstige Verwaltungstätigkeit (z. B. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfolgung) handelt.9
4Das Sonderordnungsrecht befasst sich nur mit Teilbereichen der Gefahrenabwehr,10 während das allgemeine Ordnungsrecht, das OBG, allgemein und als Auffangtatbestand alle Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erfasst.11
Beispiele für Sonderordnungsrecht des Bundes sind etwa das BImSchG,12 das GaststättenG,13 die Gewerbeordnung,14 die StVO,15 das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).16
Beispiele für Sonderordnungsrecht des Landes NRW sind etwa das LandesbodenschutzG,17 das LandeswasserG (= LWG18) oder die BauO NRW.19
Sofern das Sonderordnungsrecht keine Regelung betreffend formeller oder materieller Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des ordnungsbehördlichen Handelns trifft, ist im Wege der Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, ob das OBG ergänzend herangezogen werden darf (vgl. etwa § 14 Abs. 2 S. 2 OBG NRW z. B. i. V. m. § 138 S. 3 LWG NRW oder § 35 Abs. 4 LandesabfallG NRW20) oder ob dies verboten ist wegen abschließender Regelung im Sonderordnungsrecht; sog. Subsidiarität des allgemeinen zum besonderen Ordnungsrecht;21 vgl. dazu i. E. unten.
Das Sonderordnungsrecht erlangt insbes. dann Bedeutung, wenn es für den konkreten Fall ein Ge- oder Verbot enthält, aber keine Ermächtigungsgrundlage. In diesem Falle darf grds. eine Ermächtigungsgrundlage des allgemeinen POR herangezogen werden (z. B. §§ 14 Abs. 1 OBG NRW, 8 Abs. 1 PolG NRW).22
Zur sog. Polizeifestigkeit von Presse und Versammlungen vgl. noch im Einzelnen unten Rdnr. 223 ff.
Dieses Skript befasst sich (neben dem Polizeirecht) nur mit dem allgemeinen Ordnungsrecht.
5Die allgemeinen Ordnungsbehörden sind abschließend geregelt in § 3 OBG NRW (örtliche Ordnungsbehörde, Kreisordnungsbehörde, Landesordnungsbehörde). Sie sind immer zuständig zur Ausführung des OBG (allgemeines Ordnungsrecht), im Einzelfall auch zur Durchführung von Sonderordnungsrecht.23
Beispiele: § 1 S. 1 LMBVG:24 Kreisordnungsbehörde; § 48 Abs. 2 OBG: Zuständigkeit der örtlichen und Kreisordnungsbehörden für einzelne straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen; § 2 Abs. 1 GewRV25 i. V. m. Anlage: örtliche Ordnungsbehörde, Kreisordnungsbehörde
6Sonderordnungsbehörden sind nur zuständig zur Durchführung von Sonderordnungsrecht (materielle Komponente; vgl. auch § 12 Abs. 1 OBG NRW) und haben immer eine andere Bezeichnung als die allgemeinen Ordnungsbehörden i. S. v. § 3 OBG NRW (formelle Komponente). Zu unterscheiden sind dabei selbstständige und unselbstständige Sonderordnungsbehörden.
7Unselbstständige Sonderordnungsbehörden sind Teil der Kommunal- oder Kreisverwaltung (Bürgermeister der Gemeinde G, Landrat des Kreises K als Behördenorganisation) bzw. der unmittelbaren Landesverwaltung (z. B. Bezirksregierung).
Beispiele: Untere Bauaufsichtsbehörde („Bauamt“): § 60 Abs. 1 Nr. 3 BauO; untere Wasserbehörde: § 136, 3. Fall LWG; untere Denkmalbehörde: § 20 Abs. 1 Nr. 3 DenkmalschutzG;26 untere Abfallwirtschaftsbehörde: § 34 Abs. 1, 3. Fall LandesabfallG; untere Bodenschutzbehörde: §§ 15 Abs. 1, 13 Abs. 1, 3. Fall LandesbodenschutzG; Straßenverkehrsbehörde: § 1 StVO – Zuständigkeitsverordnung;27 Hafensicherheitsbehörde als Teil der Bezirksregierung Düsseldorf: § 4 HaSiG NRW28
8Selbstständige Sonderordnungsbehörden sind organisatorisch verselbstständigt (außerhalb der Gemeinde- und Kreisverwaltung) und gehören regelmäßig zur staatlichen (d. h. Landes-) Behördenorganisation.
Beispiele: Staatliches Umweltamt: § 138 S. 1 LWG; Bergbehörde: § 13 Abs. 2 LandesbodenschutzG; Landesbetrieb Wald und Holz: § 55 Abs. 1 LFoG.29
9Die Definition der Sonderordnungsbehörde wird str. diskutiert. Neben der oben dargestellten Zweiteilung werden teilweise alle Behörden mit anderer Bezeichnung als die allgemeinen Ordnungsbehörden ohne Unterschied als Sonderordnungsbehörden bezeichnet,30 teilweise nur die selbstständigen Sonderordnungsbehörden.31
10Eine Sonderstellung im Bereich der Gefahrenabwehr nehmen ein die Feuerwehr (FSHG NRW32), die kommunalen Rettungsdienste (RettungsG NRW33) und die Gesundheitsbehörden (ÖGDE34).
Nicht behandelt werden in diesem Skript die Polizei- und Ordnungsbehörden des Bundes.35
11Für das Handeln der allgemeinen Ordnungsbehörden sind im Wesentlichen maßgeblich:
– Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) – vom 13.5.1980 (GV S. 528), letzte Änderung am 2.10.2014 (GV S. 622),
– Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land NRW (VwVG NRW) vom 19.2.2003 (GV S. 156), letzte Änderung am 8.7.2016 (GV S. 557),36
– Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land NRW (VwVfG NRW) vom 12.11.1999 (GV S. 602), letzte Änderung am 20.5.2014 (GV S. 294).
12Für das Handeln der Polizeibehörden gilt im Rahmen dieser Darstellung das
– Polizeigesetz des Landes NRW (PolG NRW) vom 25.7.2003 (GV S. 441), letzte Änderung am 6.12.2016 (GV S. 1061),
– Gesetz über die Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Lande NRW – Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) – vom 5.7.2002 (GV S. 308), letzte Änderung am 21.6.2013 (GV S. 375),
– VwVfG NRW (s. o. Rdn. 11).
Sofern es um Kostenansprüche gegen den Bürger geht, ist für beide Behörden einschlägig:
– die Verordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VO-VwVG NRW) vom 8.12.2009 (GV S. 787), geändert am 30.11.2012 (GV S. 614),
– über § 77 Abs. 4 S. 1 VwVG NRW einzelne Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land NRW (GebG NRW) vom 23.8.1999 (GV S. 524), letzte Änderung am 2.10.2014 (GV S. 622).
13Bei Auslegungs- und Streitfragen können ergänzend herangezogen werden die Verwaltungsvorschriften (VV)37 zum OBG,38 zum VwVG,39 zum PolG,40 zum POG.41