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Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen

Eine fallbezogene Darstellung

von

Hans-Gerd Pieper
Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Deutscher Gemeindeverlag

 

1. Auflage 2017

 

Alle Rechte vorbehalten

© Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

 

Print:
ISBN 978-3-555-01918-5

 

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pdf: ISBN 978-3-555-01919-2

epub: ISBN 978-3-555-01920-8

mobi: ISBN 978-3-555-01921-5

 

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Vorwort

Das Lehrbuch wendet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften in NRW, ist aber auch geeignet für Rechtsreferendare oder Studierende an der FHöV. Es stellt, überwiegend fallbezogen, die examensrelevanten Inhalte des Polizei-und Ordnungsrechts in NRW dar und berücksichtigt bevorzugt die Rechtsprechung von Gerichten aus NRW sowie die Beiträge von Professoren aus NRW. Zahlreiche Aufbauschemata dienen der schnellen Information und Wiederholung.

Kritik und Anregungen sind ausdrücklich erwünscht unter hgp@rep-jura.de

Rechtsanwalt Hans-Gerd Pieper ist 20 Jahre lang als Repetitor, u. a. im Bereich Polizei-und Ordnungsrecht NRW tätig gewesen.

Seit 13 Jahren ist er Lehrbeauftragter an der FHöV NRW, u. a. im Fach Polizei-und Ordnungsrecht. Er ist Autor zahlreicher Lehrbücher und Aufsätze zum Staatsrecht und besonderen Verwaltungsrecht.

 

Münster, November 2016
Hans-Gerd Pieper

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Abschnitt:Einleitung, Grundbegriffe

A.Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts

B.Trennungssystem

C.Formeller, institutioneller und materieller Polizeibegriff

D.Allgemeines und Sonderordnungsrecht, Subsidiarität

E.Allgemeine und Sonderordnungsbehörden

I.Allgemeine Ordnungsbehörden

II.Sonderordnungsbehörden

F.Rechtsquellen

2. Abschnitt:Die ordnungsbehördliche Verfügung

A.Prüfschema: Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verfügung

B.Ermächtigungsgrundlage

I.Definitionen und Abgrenzung

1.Ermächtigungsgrundlagen

2.Zuständigkeitsnormen

3.Aufgabenzuweisungen

4.Verbote/Gebote

II.Erforderlichkeit einer Ermächtigungsgrundlage; Vorbehalt des Gesetzes

III.Normenhierarchie; Subsidiarität

1.„Sonderordnungsrecht vor allgemeinem Ordnungsrecht“; § 14 Abs. 2 OBG

2.„Standardermächtigung vor Generalklausel“

IV.Anwendbarkeit der Generalklausel bei atypischen, aber grundrechtsintensiven Eingriffsmaßnahmen?

C.Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

I.Zuständigkeit; störende Hoheitsträger

1.Definition und Abgrenzung

a)Sachliche Zuständigkeit

b)Instantielle Zuständigkeit

c)Örtliche Zuständigkeit

d)Funktionelle Zuständigkeit

2.Ermittlung der relevanten Zuständigkeitsnorm

3.Ermittlung der konkret zuständigen Behörde

a)Kreis

b)Kreisfreie Stadt

c)Gemeinden

4.Außerordentliche Zuständigkeit

5.Zuständigkeit bei störendem Hoheitsträger; formelle und materielle Ordnungspflicht

a)Formelle Ordnungspflicht

b)Materielle Ordnungspflicht

6.Zusammenfassend zu den oben dargestellten Zuständigkeitsproblemen

II.Verfahrens- und Formanforderungen

1.Verfahren

2.Form (im weiteren Sinne)

3.Anwendbarkeit des VwVfG auch für Realakte?

D.Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

I.Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit

1.Individualrechtsgüter

2.Kollektive Schutzgüter

3.Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen

4.Objektive Rechtsordnung

a)Pflichten für den Bürger

b)Pflichten für Ordnungs- und Polizeibehörden

5.Abgrenzung öffentliche und private Sicherheit

a)Öffentliches Interesse bei Selbstgefährdung.

b)Schutz privater Rechte; Vorrang zivilgerichtlichen Rechtsschutzes.

6.Zusammenfassend zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit

II.Die öffentliche Ordnung

1.Definition

2.Verwandte Begriffe

3.Fallgruppen

a)Der Allgemeinheit unzumutbare Formen der öffentlichen sexualbezogenen Darstellung

b)Nicht gemeinverträgliche Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze

c)Beeinträchtigungen des inneren Friedens durch extremistische Manifestation

d)Sonstige Betätigungen

4.Vorgehen bei der Prüfung

a)Öffentliche Sicherheit nicht betroffen

b)Sozialnorm

c)Verstoß

5.Kritik am Tatbestandsmerkmal „öffentliche Ordnung“ und mögliche Gegenargumente

E.Gefahr, Störung; gesteigerte und subjektive Gefahren

I.Definition und Erläuterungen

1.Gefahr

a)Schaden

b)Schädigungswahrscheinlichkeit

2.Störung

II.Konkrete und abstrakte Gefahr

III.Qualifizierungen der konkreten Gefahr

1.Nach der zeitlichen Nähe des (möglichen) Schadenseintritts

a)Gegenwärtige Gefahr

b)Gefahr im Verzug

2.Nach dem Rang des bedrohten Rechtsguts

a)Erhebliche Gefahr

b)Gefahr für Leib oder Leben

3.Dringende Gefahr

a)Gleichsetzung mit erheblicher Gefahr.

b)Gleichsetzung mit gegenwärtiger Gefahr.

IV.Anscheinsgefahr – Gefahrenverdacht – Putativgefahr

1.Gemeinsamkeit dieser drei Gefahrbegriffe

2.Abgrenzung

a)Putativ-/Scheingefahr

b)Anscheinsgefahr

c)Gefahrenverdacht

3.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

a)Formelle Rechtmäßigkeit

b)Mögliche Folgeprobleme

F.Störer; polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit

I.Standort der Prüfung im Fallaufbau

II.Relevanz der Abgrenzung Störer – Nichtstörer

III.Die polizei-/ordnungspflichtigen Personen

IV.Verhaltensstörer bzw. Handlungshaftung gemäß § 17 OBG/§ 4 PolG

1.Verantwortlichkeit für eigenes Handeln, § 17 Abs. 1 OBG/§ 4 Abs. 1 PolG

a)Positives Tun.

b)Unterlassen

c)Verantwortlichkeit bei Personenmehrheiten

2.Zusatzverantwortlichkeit gemäß § 17 Abs. 2, Abs. 3 OBG/§ 4 Abs. 2, Abs. 3 PolG

a)Aufsichtspflichtiger

b)Geschäftsherr

c)Folgeproblem: Auswahlermessen

3.Subsidiaritätsklausel gemäß § 17 Abs. 4 OBG/§ 4 Abs. 4 PolG

V.Zustandsstörer bzw. Zustandshaftung gemäß § 18 OBG/§ 5 PolG

1.Ausgangslage

2.Eigentümer gemäß § 18 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 OBG/§ 5 Abs. 2 PolG

a)Eigentümer

b)Miteigentümer

c)Eigentümerähnliche Position

d)Keine Verantwortlichkeit

3.Inhaber der tatsächlichen Gewalt gemäß § 18 Abs. 2 S. 1 OBG/§ 5 Abs. 1 S. 1 PolG

4.Verhältnis der Zustandshaftung von Eigentümer und Gewaltinhaber

a)PolG

b)OBG

c)Alleinige Inanspruchnahme des Gewaltinhabers

d)Störermehrheit

5.Subsidiaritätsklausel

VI.Nichtstörer bzw. Notstandspflichtiger gemäß § 19 OBG bzw. § 6 PolG

1.Voraussetzungen der Inanspruchnahme

2.Ansprüche auf Beendigung bzw. Beseitigung der Folgen der Notstandsinanspruchnahme

3.Mögliches Folgeproblem: § 39 Abs. 1 lit. a) OBG

VII.Anscheins- bzw. Verdachtsstörer

1.Anscheinsstörer

2.Verdachtsstörer

3.Mögliche Folgeprobleme

VIII.Kausalitätstheorien – Zweckveranlasser – latenter Störer

1.Kausalitätstheorien

2.Rechtliche Probleme beim sog. Zweckveranlasser

a)Objektive/Subjektive Kriterien

b)Weitere Streitfragen

c)Klausurhäufige Fallkonstellationen des Zweckveranlassers

3.Der latente Störer

IX.Wegfall der Ordnungspflicht bzw. Grenzen der Verantwortlichkeit

1.Haftungsreduktion wegen „Opferposition“

2.Legalisierungswirkung

3.Verzicht

4.Verwirkung von Eingriffsbefugnissen

5.Verjährung des Gefahrbeseitigungsanspruchs

X.Verantwortlichkeit bei Rechtsnachfolge in die Verantwortlichkeit als Störer

1.Faktisches Bedürfnis

2.Relevanz überwiegend im Sonderordnungsrecht

3.Voraussetzungen der Rechtsnachfolge in die Ordnungspflicht

a)Wirksame Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge

b)Übergangs- und Nachfolgetatbestand

c)Übergangsfähigkeit der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit

4.Klausurhinweise

a)Rechtsnachfolge in die abstrakte Verantwortlichkeit

b)Rechtsnachfolge in die konkrete Verantwortlichkeit

5.Prozessuale Probleme bei Rechtsnachfolge in die konkrete Verantwortlichkeit

XI. Störermehrheit – Auswahl und Innenausgleich

1.Kriterien für das Auswahlermessen

a)Vor Erlass der Ordnungsverfügung (Primärebene)

b)Vor Erlass eines Kostenbescheides wegen Gefahrenabwehrmaßnahmen (sog. Sekundärebene)

2.Innenausgleich

G.Ermessen

I.Opportunitätsprinzip

II.Ermessensfehler

1.Ermessensnichtgebrauch

2.Ermessensfehlgebrauch

3.Ermessensüberschreitung

III.Pflicht zum Einschreiten wegen Ermessensreduzierung auf Null

IV.Anspruch des Bürgers auf polizei- und ordnungsbehördliches Handeln

H.Verhältnismäßigkeit

I.Gesetzliche Grundlagen

II.Verhältnismäßigkeit betreffend das konkret gewählte Mittel

1.Zweck

2.Mittel

3.Zweckeignung des Mittels

4.Erforderlichkeit

5.Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

a)Definition

b)Kriterien

c)Sonderfälle

III.Verhältnismäßigkeit in zeitlicher Hinsicht

IV.Bestimmtheit

1.Adressat

2.Inhalt

3.Fehlerfolgen

4.Standort der Prüfung

3. Abschnitt:Besonderheiten der polizeilichen Verfügung

A.Prüfschema: Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Verfügung

B.Vorbemerkung

C.Beispiele für § 8 Abs. 1 PolG

D.Polizeifestigkeit von Presse bzw. Versammlungen

I.Polizeifestigkeit der Presse

II.Polizeifestigkeit von Versammlungen

E.Präventive Befugnisnormen außerhalb des Polizeigesetzes („Sonderpolizeirecht“)

F.Aufbau der Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen; Arten der Polizei

I.Aufbau der Polizeibehörden

II.Arten der Polizei

G.Präventive und repressive Zuständigkeit der Polizei; doppelfunktionale Maßnahmen

I.Präventive und repressive Zuständigkeit

II.Relevanz der Abgrenzung präventiv – repressiv

1.Opportunitäts-/Legalitätsprinzip

2.Rechtmäßigkeit

3.VwVfG

4.Vollstreckung

5.Polizeikosten

6.Rechtsschutz des Betroffenen

a)Präventiv

b)Repressiv

c)Voraussetzungen § 23 EGGVG

III.Doppelfunktionale Maßnahmen

H.Präventive Zuständigkeiten der Polizei, insbesondere Eilfall- bzw. Sekundärzuständigkeit

I.Wichtige Fälle der primären Zuständigkeit von Polizeibehörden

II.Sekundäre oder Eilfallzuständigkeit der Polizei

1.Handeln zur Gefahrenabwehr = präventiv, § 1 Abs. 1 S. 1 PolG

2.Eilfall, § 1 Abs. 1 S. 3 PolG

III.Schutz privater Rechte

IV.Enumerationsprinzip

4. Abschnitt:Standardermächtigungen

A.Vorbemerkung; gemeinsame Problemstellungen

I.Zum Begriff Standardermächtigung bzw. Standardmaßnahme

II.Rechtsgrundlagen

III.Arten der Standardermächtigungen

IV.Reichweite der Standardermächtigungen

V.Verantwortlichkeit

VI.Besonderheiten bei der Prüfung von Standardmaßnahmen

1.Besondere Verfahrensanforderungen

2.Anordnungsbefugnis

B.Datenverarbeitung, §§ 9–33 PolG

I.Vorbemerkung

1.Bedeutung des sog. „Volkszählungsurteils“

2.Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RiS) im Landesrecht NRW

3.Grundbegriffe und Definitionen

II.Datenerhebung, §§ 9–20 PolG

1.Allgemeine Regeln bzw. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

a)Formelle Rechtmäßigkeit, Verfahren

b)Materielle Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit

2.Besondere bzw. zusätzliche Anforderungen an verdeckte Datenerhebungsmaßnahmen; Kernbereichsschutz

a)Anlasstatsache und Eingriffsschwelle

b)Verhältnismäßigkeit

c)Schutz des Kernbereich privater Lebensgestaltung.

d)Behördenleiter-/Richtervorbehalt

e)Benachrichtigungspflicht

f)Kennzeichnungspflicht

3.Generalklausel; § 9 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 1 OBG)

4.Identitätsfeststellung gemäß § 12 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 4 OBG)

a)Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage: Vorliegen eines Grundes für die Identitätsfeststellung (IDF-Grund)

b)Ordnungs-/Polizeipflicht

c)Zulässige Rechtsfolgen

d)Begleit- und Folgemaßnahmen

e)Durchsuchung der betroffenen Person sowie der von ihr mitgeführten Sachen

5.Sonstige Spezialbefugnisse für Maßnahmen der Datenerhebung (Überblick)

a)Vorladung gemäß § 10 Abs. 1, Abs. 2 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 2 OBG)

b)Erkennungsdienstliche Maßnahmen gemäß § 14 PolG.

6.Datenerhebung aus der Telekommunikation gemäß §§ 20a, b PolG

III.Datenverarbeitung (im engeren Sinne), §§ 21–31 PolG

1.Speicherung, Veränderung, Nutzung, §§ 22–25 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 7, 8 OBG)

a)Legaldefinitionen

b)Befugnisnormen

2.Datenübermittlung, §§ 26–31 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 9–11 OBG)

a)Legaldefinition

b)Befugnisnormen

IV.Berichtigung, Löschung, Sperrung, § 32 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 12 OBG)

1.Legaldefinition

2.Rechtsgrundlagen

3.Ansprüche von Betroffenen

C.Platzverweis, befristetes Aufenthaltsverbot, § 34 PolG

I.Platzverweis, § 34 Abs. 1 PolG

1.Zuständigkeit

2.Materielle Rechtmäßigkeit (mögliche Probleme und Streitfragen)

a)Tatbestandsvoraussetzungen

b)Grundrechte

3.Rechtsfolge

4.Zwang

5.Abgrenzung

II.Befristetes Aufenthaltsverbot bzw. qualifizierter Platzverweis, § 34 Abs. 2 PolG

1.Zuständigkeit

2.Betroffene Grundrechte

3.Verfassungsmäßigkeit von § 34 Abs. 2 PolG

a)Gesetzgebungskompetenz des Landes NRW

b)Besondere Anforderungen von Art. 11 GG

4.Tatbestandsvoraussetzung von § 34 Abs. 2 PolG

5.Rechtsfolgen

6.Verhältnismäßigkeit

D.Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, § 34a PolG

I.Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

1.Ermächtigungsgrundlage

2.Formelle Rechtmäßigkeit

3.Materielle Rechtmäßigkeit

a)Tatbestandsvoraussetzungen

b)Rechtsfolgen

4.Betroffene Grundrechte

II.Folgeprobleme

E.Gewahrsam, §§ 35–38 PolG

I.Prüfschema: Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme

II.Überblick und Normensystematik

III.Richtervorbehalt und richterliche Entscheidung, § 36 PolG

IV.Gewahrsamsgründe gemäß § 35 PolG; Arten des Gewahrsams

V.Sonstige Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ingewahrsamnahme

1.Ermächtigungsgrundlage

2.Formelle Rechtmäßigkeit

a)Zuständigkeit

b)Form i. w. S.

c)Verfahren

3.Materielle Rechtmäßigkeit

a)Gewahrsamsgründe

b)Verantwortlichkeit des Adressaten

c)Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen

VI.Rechtsschutz und Rechtsweg

1.Person befindet sich noch im Gewahrsam

2.Person wurde aus dem Gewahrsam entlassen (Erledigung)

VII.Folgeansprüche

VIII.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

1.Leistungsklage auf Schadensersatz/Schmerzensgeld gem. § 839/847 BGB; Art. 34 S. 1 GG

2.Leistungsklage auf Entschädigung gem. §§ 39 Abs. 1 lit. b) OBG (67 PolG)

F.Durchsuchung von Personen, § 39 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)

I.Überblick

II.Durchsuchung – Untersuchung – Nachschau

III.Durchsuchungsgründe

1.§ 38 Abs. 1 PolG

2.§ 39 Abs. 2 PolG

IV.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

G.Durchsuchung von Sachen, § 40 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)

I.Überblick

II.Begriffsbestimmung und Abgrenzung

III.Durchsuchungsgründe

H.Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, §§ 41, 42 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)

I.Überblick

II.Wohnung – öffentlich zugängliche Räume – Wohnungsinhaber

1.Wohnung

2.Öffentlich zugängliche Räume

3.Wohnungsinhaber

III.Betreten – Durchsuchung – Nachschau/Besichtigung

1.Betreten

2.Durchsuchung

IV.Richtervorbehalt gemäß § 42 Abs. 1 PolG (Anordnungsbefugnis)

V.Anmerkungen zu einzelnen Ermächtigungsgrundlagen

VI.Rechtmäßigkeit der „Durchsuchung“ (ohne vorherige richterliche Anordnung)

1.Ermächtigungsgrundlage

2.Formelle Rechtmäßigkeit

a)Zuständigkeit

b)Besondere Verfahrensvorschriften

3.Materielle Rechtmäßigkeit

VII.Rechtsschutz des Wohnungsinhabers

1.Gegen das Betreten

2.Gegen die Durchsuchung

3.Gegen die Art und Weise

VIII.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

I.Sicherstellung und Verwahrung – Verwertung – Vernichtung, §§ 43–46 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)

I.Sicherstellung und Verwahrung, §§ 43, 44 PolG

1.Überblick

2.Definition, Reichweite und Zweckrichtung der Sicherstellung

a)Definition

b)Beschlagnahme

c)Streitfragen

3.Abgrenzung Sicherstellung – Beschlagnahme

4.„Adressatneutrale Sicherstellung“

5.Taugliche Sicherstellungsgegenstände

6.Sicherstellungsgründe

7.Öffentlich-rechtliche Verwahrung gemäß § 44 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG); Ersatzansprüche

a)Verwahrung

b)Ersatzansprüche bei Beschädigung oder Diebstahl einer verwahrten Sache

8.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

II. Verwertung, § 45 Abs. 1–3 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)

1.Überblick

2.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

III.Unbrauchbarmachung oder Vernichtung sichergestellter Sachen, § 45 Abs. 4 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)

1.Überblick

2.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

IV.Anspruch auf Herausgabe sichergestellter Sachen gemäß § 46 Abs. 1 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG) oder als Folgenbeseitigungsanspruch; Rechtswegprobleme

1.Überblick

2.Rechtsweg für die Geltendmachung der beiden Herausgabeansprüche

3.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

V.Herausgabe des Erlöses aus Verwertung einer sichergestellten Sache gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG)

VI.Kostenanspruch wegen Sicherstellung und Verwahrung gemäß § 46 Abs. 3 PolG (i. V. m. § 24 Nr. 13 OBG) – Zusammenspiel von § 77 VwVG/GebG/VO-VwVG NRW

1.§ 46 Abs. 3 S. 1 PolG

2.§ 46 Abs. 3 S. 4 PolG

3.§§ 46 Abs. 3 S. 3 PolG, 77 VwVG

a)Kosten

b)Pflichtigen

c)Kostengläubiger

d)§ 20 VO-VwVG

e)§§ 77 Abs. 2 S. 5 VwVG NRW, 15 VO-VwVG

f)§ 77 Abs. 4 S. 1 VwVG NRW

g)§ 77 Abs. 4 S. 2 VwVG NRW

h)§ 77 Abs. 5 VwVG NRW

4.VA-Befugnis für den Kostenbescheid

5.Verhältnismäßigkeit der Kostenbelastung gerade des Pflichtigen

6.Kostenhöhe

7.Ermessen

8.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

5. Abschnitt:Verwaltungsvollstreckung – Vollzugshilfe

A.Einleitung – Grundbegriffe

I.Vollstreckungsfähiger GrundVA

II.Beitreibung – Verwaltungszwang

1.Vollzugsbehörde/Vollstreckungsbehörde

2.Pflichtiger/Vollstreckungsschuldner

III.Rechtsquellen (im Landesrecht NRW)

IV.Gestrecktes Verfahren – Sofortvollzug (Überblick)

1.Gestrecktes Verfahren

2.Sofortvollzug

V.Zulässige Zwangsmittel

VI.Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen des Verwaltungszwangs

B.Rechtmäßigkeit der Androhung, Festsetzung bzw. Anwendung eines Zwangsmittels im gestreckten Verfahren

I.Prüfschema: Rechtmäßigkeit der Anwendung eines Zwangsmittels im gestreckten Verfahren

II.Prüfschema: Rechtmäßige Androhung oder Festsetzung eines Zwangsmittels

III.Erläuterung der einzelnen Voraussetzungen der obigen Prüfschemata

1.Zuständigkeit

a)Grundsatz

b)Ausnahmen

2.Wirksamkeit des GrundVA

a)Grundsatz

b)Ausnahmen

c)Erledigung

3.Rechtmäßigkeit des GrundVA

a)Unanfechtbarkeit

b)§ 80 Abs. 2 VwGO

4.Auswahl des richtigen Zwangsmittels

a)Ersatzvornahme

b)Zwangsgeld

c)Unmittelbarer Zwang

d)Verhältnis der Zwangsmittel zueinander

5.Ordnungsgemäße Androhung des Zwangsmittels

a)Funktion

b)Unterschiedliche Befugnisnormen für unmittelbaren Zwang bzw. sonstige Zwangsmittel

c)Fehlerfolgen

d)Androhung von Ersatzvornahme oder Zwangsgeld

e)Androhung unmittelbaren Zwangs

f)„Neue Androhung“

6.Ordnungsgemäße Festsetzung des (angedrohten) Zwangsmittels

a)Funktion

b)Unterschiedliche Anforderungen für Polizei- und Ordnungsbehörden

c)Fehlerfolgen (nur für Ordnungsbehörden)

d)Festsetzung der Zwangsmittel Ersatzvornahme oder -unmittelbarer Zwang

e)Festsetzung von Zwangsgeld

7.Ordnungsgemäße Anwendung des (angedrohten und festgesetzten) Zwangsmittels

a)Gemeinsame Voraussetzungen

b)Anwendung der Ersatzvornahme

c)Beitreibung von Zwangsgeld

d)Anwendung unmittelbaren Zwangs

8.Kein Vollstreckungshindernis

a)Vollstreckungshindernis gemäß § 65 Abs. 3 S. 1 VwVG

b)Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit

c)Prozessuale Geltendmachung von Vollstreckungshindernissen (Überblick).

IV.Vollzugshilfe

1.Überblick

2.Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

C.Rechtmäßigkeit der Anwendung von Zwangsmitteln im Sofortvollzug

I.Anwendungsbereich

II.Prüfschema: Rechtmäßigkeit der Anwendung von Zwangsmitteln im Sofortvollzug

D.Rechtsnatur von Maßnahmen des Verwaltungsvollzugs und Rechtsschutz

I.Relevanz der Abgrenzung VA – Realakt

1.VA

2.Realakt

II.Rechtsnatur von Androhung, Festsetzung und Anwendung von Zwangsmitteln

1.Androhung

2.Festsetzung

3.Anwendung des Zwangsmittels

a)Zwangsgeld

b)Ersatzvornahme, Unmittelbarer Zwang

E.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

I.Materielle Fallfragen

II.Prozessuale Fallfragen

6. Abschnitt:Kosten des Verwaltungszwangs

A.Grundbegriffe – Zusammenspiel von § 77 VwVG/GebG/VO-VwVG

I.Kosten = Gebühren und Auslagen

II.Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz

III.Vom Pflichtigen

IV.Kostengläubiger

V.Auslagen, §§ 20, 24 VO-VwVG

VI.Gebühren, § 15 VO-VwVG

VII.§ 77 Abs. 4 S. 1 VwVG i. V. m. GebG

VIII.Fälligkeit, § 20 Abs. 4 S. 1 VO-VwVG

IX.Zurückbehaltungsrecht, § 20 Abs. 4 S. 2 VO-VwVG

B.Anspruchsgrundlagen für Kosten des Verwaltungszwangs

I.Kosten des unmittelbaren Zwangs

1.Ordnungsbehörden

2.Polizei

II.Kosten der Ersatzvornahme

1.Anspruchsgrundlage für Auslagen

2.Anspruchsgrundlage für Gebühren

3.Kein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher GoA

C.Anspruchsvoraussetzungen für Kosten des Verwaltungszwangs

I.Voraussetzungen eines Auslagenerstattungsanspruchs

1.Rechtmäßige Anwendung des Zwangsmittels

2.Bei Anlass: Verhältnismäßigkeit der Kostenbelastung gerade des Pflichtigen

a)Kostenrisiko

b)Unbillige Härte gemäß § 24 Abs. 2 VO-VwVG.

3.Bei Anlass: Kostenhöhe

II.Voraussetzungen eines Gebührenanspruchs

D.Klausurhinweise – Fallkonstellationen

I.Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Kostenbescheid

II.Klage auf Rückzahlung wegen möglicherweise zu Unrecht gezahlter Kosten

7. Abschnitt:Abschleppen von Kraftfahr­zeugen – mögliche Probleme und Fallkonstellationen

A.Vorüberlegung

B.Verstoß gegen die StVO

I.Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

1.Verkehrseinrichtungen

2.Verkehrszeichen

3.Allgemeinverfügung

4.Fiktives Wegfahrgebot

II.Wegfahrgebot durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtung

1.Rechtsnatur des Abschleppens

2.Mögliche Probleme

III.(Fiktives) Wegfahrgebot durch Beamten

1.Wegen rechtswidrigen Parkens (ohne Verkehrszeichen)

2.Wegen Verstoßes gegen §§ 32 StVO, 13 Abs. 4 FZV

C.Verstoß gegen § 18 Abs. 1 StrWG NRW (unzulässige Sondernutzung)

D.Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften

E.Sicherstellung und Verwahrung des Fahrzeugs erfolgt, um damit eine Gefahr abzuwehren

I.die vom Fahrzeug ausgeht

II.die für das Fahrzeug selbst droht

8. Abschnitt:Schadensausgleich aufgrund von Gefahrenabwehr­maßnahmen

A.Mögliche Anspruchsgrundlagen und Rechtsfolgen (Überblick)

I.Schadensausgleich bei rechtswidrigen Maßnahmen

1.Verletzung von Pflichten aus einem verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnis (z. B. öffentlich-rechtliche Verwahrung)

2.Verletzung einer drittschützenden Amtspflicht

3.Maßnahmen der Ordnungs-/Polizeibehörden

II.Schadensausgleich bei rechtmäßigen Maßnahmen

1.Maßnahme ist nach Sonderordnungsrecht entschädigungspflichtig, vgl. § 39 Abs. 3 OBG

2.Inanspruchnahme als Nichtverantwortlicher oder diesem vergleichbare Person

3.Verletzung von Rechten eines Polizeihelfers/Nothelfers

4.Verletzung von Rechten eines unbeteiligten Dritten

B.Entschädigung gemäß § 39 Abs. 1 lit. a) OBG (i. V. m. § 67 PolG)

I.Tatbestands-/Anspruchsvoraussetzungen

1.Rechtmäßige Inanspruchnahme als Nichtverantwortlicher (Überblick)

a)Inanspruchnahme

b)Aktivlegitimation

c)Verdachtsstörer/Anscheinsstörer

d)Anwendung bei rechtswidriger Inanspruchnahme

2.Schaden

a)Vermögensschaden

b)Nichtvermögensschäden

3.Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Gefahrenabwehrmaßnahme und Schaden

4.Richtiger Anspruchsteller/Aktivlegitimation

a)Unmittelbar Geschädigter

b)Mittelbar Geschädigter

5.Richtiger Anspruchsgegner/Ausgleichspflichtiger/Passivlegitimation

II.Rechtsfolgen

1.Entschädigung/Ausgleich

2.Bei Anlass: Ausschluss/Minderung des Entschädigungsanspruchs

III.Bei Anlass: Keine Verjährung, vgl. § 41 OBG

IV.Rechtsweg

C.Entschädigung gemäß § 39 Abs. 1 lit. b) OBG (i. V. m. § 67 PolG)

I.Prüfungsreihenfolge

II.Tatbestands-/Anspruchsvoraussetzungen

III.Rechtsfolgen

IV.Bei Anlass: Verjährung, § 41 OBG

V.Rechtsweg

1.§ 39 Abs. 1 lit. b) OBG

2.§ 42 Abs. 1 S. 3 OBG

a)Tatbestandsvoraussetzungen

b)Rechtsfolge

9. Abschnitt:Die ordnungsbehördliche Verordnung, §§ 25–38 OBG

A.Definition, Abgrenzung, möglicher Inhalt

I.Definition

II.Abgrenzungsprobleme; materielle und prozessuale Relevanz der Abgrenzung

III.Möglicher Inhalt

B.Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 27 Abs. 1 OBG

I.Prüfschema: Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehörd­lichen Verordnung gemäß § 27 Abs. 1 OBG

II.Ermächtigungsgrundlage

III.Formelle Rechtmäßigkeit der Verordnung

1.Zuständigkeit des Verordnungsgebers

a)Verbandskompetenz

b)Organkompetenz

2.Verfahren

3.Form

4.Fehlerfolgen

IV. Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung

1.Tatbestandsvoraussetzungen von § 27 Abs. 1 OBG erfüllt?

2.Ordnungspflicht bzw. Verantwortlichkeit der Normadressaten

3.Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen erfüllt?

a)Bestimmtheit

b)Verhältnismäßigkeit

c)Keine Ermessensfehler

d)Kein Widerspruch der Verordnung zu höherrangigem Recht

C.Besonderheiten

I.Bei Bußgeldtatbeständen

II.Bei ordnungsbehördlichen Verordnungen von Bezirksregierung oder Ministerium

1.Verordnung eines Ministeriums gemäß § 26 OBG

2.Verordnung der Bezirksregierung, § 27 Abs. 2 OBG

D.„Dreistufiger Prüfungsaufbau“

I.Drei Rechtsebenen

II.Prüfschema

E.Rechtsschutz gegen ordnungsbehördliche Verordnungen

I.Normenkontrollverfahren

II.Inzidente Normenkontrolle

1.Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1, 1. Halbs. VwGO

2.Sonstige Rechtsbehelfe gegen die unselbstständige Verfügung durch Ordnungs- oder Polizeibeamten

Stichwortverzeichnis

Literaturverzeichnis

Brinktrine, Ralf/Kastner, Berthold, Fallsammlung zum Verwaltungsrecht, 2. Aufl., Berlin 2005

Brüning, Christoph/Suerbaum, Joachim, Examensfälle zum öffentlichen Recht, München 2005

Dietlein, Johannes/Dünchheim, Thomas, Examinatiorium, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl., Köln 2007

Dietlein, Johannes, Polizei- und Ordnungsrecht (§ 3), In: Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht in NRW, 6. Aufl., München 2016 (zit.: D/D)

Dietlein, Johannes/Klausurenbuch, In: Dietlein/Burgi/Hellermann, Klausurenbuch Öffentliches Recht in NRW, 2. Aufl., München 2014

Drews, Bill/Wacke, Gerhard/Vogel, Klaus/Martens, Wolfgang, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., Köln 1986 (zit.: D/W/V/M)

Förster, Susanne M./Sander, Gerald G., Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 3. Aufl., München 2006 (zit.: F/S)

Gornig, Gilbert/Jahn, Ralf, Sicherheits- und Polizeirecht, 4. Aufl., München 2014 (zit.: G/J)

Geis, Max-Emanuel, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl., München 2015

Götz, Volkmar, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 15. Aufl., München 2013

Gusy, Christoph, Polizeirecht, 9. Aufl., Tübingen 2014

Heyen, Erk Volkmar/Collin, Peter, 40 Klausuren aus dem Verwaltungsrecht, 10. Aufl., Köln 2011 (zit.: H/C)

Ipsen, Jörn,, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl., München 2015

Knemeyer, Franz-Ludwig/Schmidt, Torsten Ingo, Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl., München 2016 (zit.: K/S)

Kopp, Ferdinand/Schenke, Wolf Rüdiger, VwGO, 22. Aufl., München 2016

Kugelmann, Dieter, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl., Berlin 2011

Lisken, Hans/Denninger, Erhard, (Hrsg.), Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., München 2012 (zit.: L/D-Bearbeiter)

Möller, Manfred/Warg, Gunter , Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl., Stuttgart 2012 (zit.: M/W)

Mann, Thomas, In: Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, 12. Aufl., Heidelberg 2015

Muckel, Stefan, Klausurenkurs zum Besonderen Verwaltungsrecht, 6. Aufl., Neuwied 2016

Ossenbühl, Fritz/Cornils, Matthias, StaatshaftungsR, 6. Aufl., München 2013

Pieper, Hans-Gerd, Polizeirecht, Sicherheits- und Ordnungsrecht, Münster 2009

Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard/Kniesel, Michael, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl., München 2016 (zit.: P/S/K)

Sachs, Michael, In: Preis/Prütting/Sachs/Weigend, Die Examensklausur, 4. Aufl., München 2010

Sander, Gerald, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 4. Aufl., München 2014 (vormals Förster/Sander)

Schenke, Wolf Rüdiger, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl., Heidelberg 2016

Schoch, Friedrich, Polizei- und Ordnungsrecht, In: Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Bes. VerwR, 15. Aufl., Berlin 2013

Schönenbroicher, Klaus/Heusch, Andreas, OBG NRW, Siegburg 2014 (zit.: S/H)

Tegtmeyer, Henning/Vahle, Jürgen, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 11. Aufl., Stuttgart 2014 (zit.: (T/V)

Thiel, Markus, Polizei- und Ordnungsrecht 3. Aufl., Baden-Baden 2016

Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, Polizei-Fach-Handbuch in 5 Bänden, Loseblatt-Sammlung, Stand: Dezember 2016 (zit.: VDP-PolFaHa)

Wolfgang, Hans-Michael/Hendricks, Michael/Merz, Matthias, Polizei- und Ordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl., München 2011 (zit.: W/H/M)

Winkler, Markus, Klausurtraining Besonderes Ordnungsrecht, Baden-Baden 2012

1. Abschnitt:Einleitung, Grundbegriffe

A.Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts1

1Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts ist primär die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie die Beseitigung von Störungen („Gefahrenabwehr i. e. S.“).

Im Sonderordnungsrecht (dazu näher unten) geht es in Teilbereichen auch um die Gefahrenvorsorge (vgl. z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) oder um das sog. Risikomanagement (vgl. z. B. das GentechnikG;2 § 13 HaSiG NRW).3

Das Polizeirecht befasst sich neben der Gefahrenabwehr i. e. S. (§ 1 Abs. 1 S. 1 PolG NRW) auch noch mit der Verhütung und vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (Gefahrenabwehr i. w. S.); vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 PolG.

B.Trennungssystem

2In NRW werden, wie in den meisten anderen Bundesländern, die Aufgaben der Gefahrenabwehr zum einen wahrgenommen von den Ordnungsbehörden (§ 1 Abs. 1 OBG NRW), zum anderen aber auch von Polizeibehörden (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 POG NRW); sog. Trennungssystem.4

Beim sog. Misch- oder Einheitssystem (z. B. in Baden-Württemberg) sind alle Aufgaben der Gefahrenabwehr bei einer Behörde konzentriert.5

C.Formeller, institutioneller und materieller Polizeibegriff6

 

3–  Polizei im materiellen Sinne ist die mit Zwangsgewalt verbundene Staatstätigkeit, die im Falle der Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dazu dient, von der Allgemeinheit oder von dem Einzelnen Gefahren abzuwehren und bereits eingetretene Störungen zu beseitigen.7

–  Polizei im institutionellen Sinne sind diejenigen Stellen der öffentlichen Verwaltung, die dem Organisationsbereich der Polizei zugehören.8

–  Der formelle Polizeibegriff bezeichnet diejenigen Aufgaben, die von der Polizei im institutionellen Sinne wahrgenommen werden, unabhängig davon, ob es sich um Gefahrenabwehr oder um sonstige Verwaltungstätigkeit (z. B. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfolgung) handelt.9

D.Allgemeines und Sonderordnungsrecht, Subsidiarität

4Das Sonderordnungsrecht befasst sich nur mit Teilbereichen der Gefahrenabwehr,10 während das allgemeine Ordnungsrecht, das OBG, allgemein und als Auffangtatbestand alle Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erfasst.11

Beispiele für Sonderordnungsrecht des Bundes sind etwa das BImSchG,12 das GaststättenG,13 die Gewerbeordnung,14 die StVO,15 das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).16

Beispiele für Sonderordnungsrecht des Landes NRW sind etwa das LandesbodenschutzG,17 das LandeswasserG (= LWG18) oder die BauO NRW.19

Sofern das Sonderordnungsrecht keine Regelung betreffend formeller oder materieller Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des ordnungsbehördlichen Handelns trifft, ist im Wege der Auslegung im Einzelfall zu ermitteln, ob das OBG ergänzend herangezogen werden darf (vgl. etwa § 14 Abs. 2 S. 2 OBG NRW z. B. i. V. m. § 138 S. 3 LWG NRW oder § 35 Abs. 4 LandesabfallG NRW20) oder ob dies verboten ist wegen abschließender Regelung im Sonderordnungsrecht; sog. Subsidiarität des allgemeinen zum besonderen Ordnungsrecht;21 vgl. dazu i. E. unten.

Das Sonderordnungsrecht erlangt insbes. dann Bedeutung, wenn es für den konkreten Fall ein Ge- oder Verbot enthält, aber keine Ermächtigungsgrundlage. In diesem Falle darf grds. eine Ermächtigungsgrundlage des allgemeinen POR herangezogen werden (z. B. §§ 14 Abs. 1 OBG NRW, 8 Abs. 1 PolG NRW).22

Zur sog. Polizeifestigkeit von Presse und Versammlungen vgl. noch im Einzelnen unten Rdnr. 223 ff.

Dieses Skript befasst sich (neben dem Polizeirecht) nur mit dem allgemeinen Ordnungsrecht.

E.Allgemeine und Sonderordnungsbehörden

I.Allgemeine Ordnungsbehörden

5Die allgemeinen Ordnungsbehörden sind abschließend geregelt in § 3 OBG NRW (örtliche Ordnungsbehörde, Kreisordnungsbehörde, Landesordnungsbehörde). Sie sind immer zuständig zur Ausführung des OBG (allgemeines Ordnungsrecht), im Einzelfall auch zur Durchführung von Sonderordnungsrecht.23

Beispiele: § 1 S. 1 LMBVG:24 Kreisordnungsbehörde; § 48 Abs. 2 OBG: Zuständigkeit der örtlichen und Kreisordnungsbehörden für einzelne straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen; § 2 Abs. 1 GewRV25 i. V. m. Anlage: örtliche Ordnungsbehörde, Kreisordnungsbehörde

II.Sonderordnungsbehörden

6Sonderordnungsbehörden sind nur zuständig zur Durchführung von Sonderordnungsrecht (materielle Komponente; vgl. auch § 12 Abs. 1 OBG NRW) und haben immer eine andere Bezeichnung als die allgemeinen Ordnungsbehörden i. S. v. § 3 OBG NRW (formelle Komponente). Zu unterscheiden sind dabei selbstständige und unselbstständige Sonderordnungsbehörden.

7Unselbstständige Sonderordnungsbehörden sind Teil der Kommunal- oder Kreisverwaltung (Bürgermeister der Gemeinde G, Landrat des Kreises K als Behördenorganisation) bzw. der unmittelbaren Landesverwaltung (z. B. Bezirksregierung).

Beispiele: Untere Bauaufsichtsbehörde („Bauamt“): § 60 Abs. 1 Nr. 3 BauO; untere Wasserbehörde: § 136, 3. Fall LWG; untere Denkmalbehörde: § 20 Abs. 1 Nr. 3 DenkmalschutzG;26 untere Abfallwirtschaftsbehörde: § 34 Abs. 1, 3. Fall LandesabfallG; untere Bodenschutzbehörde: §§ 15 Abs. 1, 13 Abs. 1, 3. Fall LandesbodenschutzG; Straßenverkehrsbehörde: § 1 StVO – Zuständigkeitsverordnung;27 Hafensicherheitsbehörde als Teil der Bezirksregierung Düsseldorf: § 4 HaSiG NRW28

8Selbstständige Sonderordnungsbehörden sind organisatorisch verselbstständigt (außerhalb der Gemeinde- und Kreisverwaltung) und gehören regelmäßig zur staatlichen (d. h. Landes-) Behördenorganisation.

Beispiele: Staatliches Umweltamt: § 138 S. 1 LWG; Bergbehörde: § 13 Abs. 2 LandesbodenschutzG; Landesbetrieb Wald und Holz: § 55 Abs. 1 LFoG.29

9Die Definition der Sonderordnungsbehörde wird str. diskutiert. Neben der oben dargestellten Zweiteilung werden teilweise alle Behörden mit anderer Bezeichnung als die allgemeinen Ordnungsbehörden ohne Unterschied als Sonderordnungsbehörden bezeichnet,30 teilweise nur die selbstständigen Sonderordnungsbehörden.31

10Eine Sonderstellung im Bereich der Gefahrenabwehr nehmen ein die Feuerwehr (FSHG NRW32), die kommunalen Rettungsdienste (RettungsG NRW33) und die Gesundheitsbehörden (ÖGDE34).

Nicht behandelt werden in diesem Skript die Polizei- und Ordnungsbehörden des Bundes.35

F.Rechtsquellen

11Für das Handeln der allgemeinen Ordnungsbehörden sind im Wesentlichen maßgeblich:

–  Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) – vom 13.5.1980 (GV S. 528), letzte Änderung am 2.10.2014 (GV S. 622),

–  Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land NRW (VwVG NRW) vom 19.2.2003 (GV S. 156), letzte Änderung am 8.7.2016 (GV S. 557),36

–  Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land NRW (VwVfG NRW) vom 12.11.1999 (GV S. 602), letzte Änderung am 20.5.2014 (GV S. 294).

12Für das Handeln der Polizeibehörden gilt im Rahmen dieser Darstellung das

–  Polizeigesetz des Landes NRW (PolG NRW) vom 25.7.2003 (GV S. 441), letzte Änderung am 6.12.2016 (GV S. 1061),

–  Gesetz über die Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Lande NRW – Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) – vom 5.7.2002 (GV S. 308), letzte Änderung am 21.6.2013 (GV S. 375),

–  VwVfG NRW (s. o. Rdn. 11).

Sofern es um Kostenansprüche gegen den Bürger geht, ist für beide Behörden einschlägig:

–  die Verordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VO-VwVG NRW) vom 8.12.2009 (GV S. 787), geändert am 30.11.2012 (GV S. 614),

–  über § 77 Abs. 4 S. 1 VwVG NRW einzelne Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land NRW (GebG NRW) vom 23.8.1999 (GV S. 524), letzte Änderung am 2.10.2014 (GV S. 622).

13Bei Auslegungs- und Streitfragen können ergänzend herangezogen werden die Verwaltungsvorschriften (VV)37 zum OBG,38 zum VwVG,39 zum PolG,40 zum POG.41