Handbuch Betreuungsrecht

 

von

Sybille M. Meier
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Sozialrecht,
Fachanwältin für Medizinrecht

 

und

Horst Deinert
Dipl. Sozialarbeiter (FH)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)
Verwaltungswissenschaftler (VWA)

 

2., vollständig überarbeitete Auflage

 

kein Alternativtext verfügbar

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Vorwort zur 2. Auflage

In Ansehung der demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft gewinnt das Betreuungsrecht zunehmend an Bedeutung. Nach der Erhebung des Bundesjustizamtes haben mehr als 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer; das entspricht mehr als einem Prozent unserer Bevölkerung. Das bewährte Handbuch Betreuungsrecht erscheint nunmehr in zweiter Auflage und berücksichtigt die erhebliche zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und die Gesetzgebung des Bundes. Dies betrifft insbesondere das 2. und das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (sog. Patientenverfügungsgesetz) sowie die Änderungen des Betreuungs- und Unterbringungsverfahrens durch das FGG-Reformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden.

Das Buch vermittelt dem beruflich im Betreuungswesen Tätigen einen fundierten Überblick über die wesentlichen Zweifelsfragen des Betreuungsrechts. Der Aufbau folgt systematisch dem Ablauf eines Betreuungsverfahrens. Es wird zunächst das gerichtliche Verfahren bis zur Betreuerbestellung unter Berücksichtigung der Neuerungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) dargestellt. Im Weiteren werden die Aufgabenkreise erläutert im Hinblick auf die Pflichten und Haftung des Betreuers und in einem letzten Abschnitt die Vergütung und der Aufwendungsersatz des Betreuers. Das Buch orientiert sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vermerkt ist, an der herrschenden Rechtsprechungsmeinung insbesondere der Bundesgerichte.

Die einzelnen Kapitel als auch das Gesamtwerk sind mit verschiedenen Anhängen versehen, die es dem Leser ermöglichen, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen. Zusätzlich zu den Anhängen gibt es praktische Checklisten und optisch hervorgehobene „Hinweise“. Außerdem sollen diverse Muster und Formulare für Anträge aller Art den Betreuer in die Lage versetzen, juristisch und sachlich korrekt sowohl mit dem Betreuungsgericht als auch mit den anderen Adressaten, wie Rententrägern, Jobcentern, Versicherungen, Banken etc. zu korrespondieren. Am Ende des Buches findet sich eine ausführliche Klärung wichtiger betreuungsrechtlicher Begriffe sowie eine Liste der genehmigungspflichtigen Betreuungsgeschäfte.

Als Mitautor konnte für die 2. Auflage Herr Horst Deinert aus Duisburg gewonnen werden. Er ist als langjähriger Behördenbetreuer und als Fortbildungsreferent und Fachbuchautor zum Betreuungsrecht ebenfalls ein langjähriger Experte.

 

Berlin, Duisburg, Juli 2016

 

Sybille Meier, Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht
Berufsbetreuerin

 

Horst Deinert

Dipl.-Sozialarbeiter
Dipl.-Verwaltungswirt

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort zur 2. Auflage

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturauswahl

A.Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung

 I.Das Betreuungsgesetz

 II.Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999

 III.Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005

 IV.Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2009

 V.Das FGG-Reformgesetz 2009

 VI.Das Vormundschaftsrechtsänderungsgesetz 2011

 VII.Das ZPO-Rechtsmittelreformgesetz 2013

 VIII.Das Patientenrechtegesetz und das Gesetz zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung 2013

 IX.Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2013

 X.Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde 2014

 XI.Die Ländergesetze zur Unterbringung psychisch kranker und süchtiger Menschen

 XII.Die strafrechtliche Unterbringung

B.Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines Betreuers

 I.Beginn des Betreuungsverfahrens

  1.Auf Antrag des Betroffenen

  2.Betreuerbestellung von Amts wegen

 II.Zuständigkeit

  1.Proberichter

  2.Verteilung von Aufgaben zwischen Richter und Rechtspfleger

 III.Die Verfahrensbeteiligung

 IV.Der Amtsermittlungsgrundsatz

  1.Amtsermittlungspflicht

  2.Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG

  3.Haftung

  4.Rechtsprechung

 V.Die Unterrichtung des Betroffenen

 VI.Der Sozialbericht der Betreuungsbehörde

 VII.Das Sachverständigengutachten

  1.Einleitung

  2.Qualifikation des Sachverständigen

  3.Bekanntgabe der Person des Sachverständigen/Prüfung der Befangenheit

  4.Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens

  5.Inhalt des Sachverständigengutachtens

  6.Vorgehen des Sachverständigen

  7.Aufbau eines Sachverständigengutachtens

  8.Pflicht des Gerichts zur Überprüfung des Sachverständigengutachtens

  9.Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens

  10.Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses

  11.Verwertung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)

  12.Erzwingung der Untersuchung des Betroffenen

  13.Unterbringung zur Begutachtung

  14.Rechtsmittel

 VIII.Der Verfahrenspfleger

  1.Stellung und Aufgaben des Verfahrenspflegers im anhängigen Betreuungsverfahren

  2.Voraussetzungen für die Bestellung eines Verfahrenspflegers

  3.Pflichten des Verfahrenspflegers

 IX.Die Anhörung des Betroffenen

  1.Widerspruch des Betroffenen

  2.Form der Anhörung

  3.Unterbleiben der Anhörung

  4.Zwangsweise Vorführung des Betroffenen

  5.Rechtliches Gehör

 X.Die Anhörung der Betreuungsbehörde, Angehöriger und Vertrauenspersonen

 XI.Die Gewährung von Akteneinsicht

  1.Grundsatz

  2.Rechtsprechungsbeispiele zur Akteneinsicht

 XII.Die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen

 XIII.Die Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung

  1.Die sogenannte Einheitsentscheidung

  2.Die Voraussetzungen der Betreuerbestellung

   a)Die subjektiven Voraussetzungen der Betreuerbestellung

    aa)Psychische Krankheit

    bb)Körperliche und geistige Behinderung

    cc)Körperliche Behinderung

    dd)Geistige Behinderung

    ee)Seelische Behinderung

    ff)Altersbedingte Abbauerscheinungen

   b)Die objektiven Voraussetzungen der Betreuerbestellung

    aa)Fürsorgebedürfnis

    bb)Tatsächliches Unvermögen des Betroffenen

    cc)Rechtliches Unvermögen des Betroffenen

    dd)Keine Betreuerbestellung bei freier Willensbildung

    ee)Kausalität zwischen Krankheit/Behinderung und Unvermögen

    ff)Erforderlichkeit der Betreuerbestellung

    gg)Bevorratung einer Betreuung

    hh)Fehlende Kooperation zwischen Betreutem und Betreuer

  3.Der Vorrang der Bevollmächtigung

  4.Befugnisse des Bevollmächtigten in den sogenannten höchstpersönlichen Angelegenheiten

   a)Einwilligung in und Verweigerung von ärztliche(n) Heilbehandlungsmaßnahmen

   b)Befugnis zur Unterbringung und zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen

   c)Befugnis zur Einwilligung in bzw. Verweigerung von lebensverlängernde(n) Maßnahmen

   d)Regelmäßige Bestätigung des Vollmachtstextes

   e)Beschränkung der Vollmacht auf Teilbereiche

   f)Ausübung von Zwangsmaßnahmen durch den Bevollmächtigen

   g)Inkrafttreten der Vollmacht

  5.Vorrang anderer Hilfen

  6.Betreuung im Drittinteresse

 XIV.Die Kontrollbetreuung

  1.Voraussetzungen

  2.Aufgaben des Kontrollbetreuers

  3.Pflichten des Kontrollbetreuers

  4.Besonderheiten

 XV.Die Auswahl des Betreuers

  1.Betreuerarten

  2.Auswahlkriterien

  3.Betreuungsverfügung

 XVI.Der Aufgabenkreis

  1.Erforderlichkeit und Aufgabenkreis

  2.Bestimmung des Aufgabenkreises

  3.Bestimmtheit des Aufgabenkreises

 XVII.Der Einwilligungsvorbehalt

  1.Zweck der Regelung

  2.Voraussetzungen

  3.Kein Einwilligungsvorbehalt darf erfolgen …

   a)bei Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften

   b)bei Verfügungen von Todes wegen

   c)bei Erklärungen nach dem 4. und 5. Buch des BGB

  4.Wirkung des Einwilligungsvorbehalts

   a)Allgemeine Auswirkungen

   b)Zustimmungsfreie Rechtsgeschäfte

    aa)Erlangen eines rechtlichen Vorteils

    bb)Alltagsgeschäfte

    cc)Taschengeldparagraf

   c)Dienst- oder Arbeitsverhältnisse

  5.Wirksamwerden von Willenserklärungen

  6.Hemmung der Verjährung

 XVIII.Die Post- und Telekommunikationskontrolle

  1.Allgemeines

  2.Voraussetzungen der Anordnung der Post- und Telefonkontrolle

  3.Umfang der Befugnisse des Betreuers bei der Post- und Telefonkontrolle

  4.Durchführung der Kontrolle

 XIX.Die einstweilige Anordnung

  1.Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung

  2.Voraussetzungen einer eiligen einstweiligen Anordnung

  3.Dauer der einstweiligen Anordnung

 XX.Die Aufsicht des Betreuungsgerichts

  1.Grundsatz der selbstständigen Amtsführung

  2.Gegenstand der Aufsicht

  3.Beginn und Ende der Aufsichtstätigkeit

  4.Pflichtwidrigkeit

  5.Schaden

  6.Folgen fehlender Aufsicht

  7.Anordnung von Zwangsgeld

   a)Verfahren

   b)Rechtsmittel

 XXI.Die Entlassung des Betreuers

  1.Zuständigkeit

  2.Verfahren

  3.Rechtsmittel

  4.Folgen der gerichtlichen Entscheidung

  5.Entlassungsgründe

   a)Wegfall der Eignung

   b)Vorliegen eines wichtigen Grundes

   c)Betreuerseitige Unzumutbarkeit der Amtsfortführung

   d)Möglichkeit der Übertragung der Betreuung auf einen ehrenamtlichen Betreuer

   e)Vorschlag einer gleich geeigneten Person durch den Betreuten

   f)Ersetzung des Vereins-/Behördenbetreuers durch eine natürliche Person

 XXII.Die gerichtlichen Überprüfungsfristen

  1.Aufhebung oder Änderung der Betreuerbestellung

  2.Bestellung eines Vereins oder der Betreuungsbehörde zum Betreuer

 XXIII.Die Rechtsmittel gegen die Betreuungsgerichtsentscheidungen

  1.Beschwerdeberechtigung

  2.Beschwerdeverfahren

  3.Rechtsbeschwerde und Sprungrechtsbeschwerde

  4.Antrag auf gerichtliche Entscheidung

 XXIV.Der Fall Amanda M.

  1.Verletzung von Verfahrensrechten

   a)Sachverständigengutachten

    aa)Bekanntgabe der Person des Sachverständigen

    bb)Erlass eines Beweisbeschlusses durch das Gericht zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens

    cc)Richterliche Überprüfungspflicht eines Sachverständigengutachtens

    dd)Vorherige Bekanntgabe des Inhalts des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen

   b)Nicht erfolgte Verfahrenspflegerbestellung

   c)Verstoß gegen § 26 FamFG

  2.Verstoß gegen materielles Recht

   a)Anordnung des Aufgabenkreises Vermögenssorge

   b)Anordnung des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung

  3.Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge/Zustimmung zu Heilbehandlungsmaßnahmen

  4.Wohnungsangelegenheiten

C.Die Pflichten des Betreuers

 I.Überblick

  1.Pflichten gegenüber dem Betreuten

   a)Pflicht zur Wahrung des Wohls des Betreuten

   b)Pflicht zur Befolgung der Wünsche des Betreuten

    aa)Betreuungsverfügung

    bb)Unzumutbarkeit

  2.Rehabilitationspflicht

  3.Besprechungspflicht

  4.Pflicht zur Information des Gerichts über Änderung der Betreuungsvoraussetzungen

   a)Aufhebung der Betreuung und Einschränkung des Aufgabenkreises

   b)Erweiterung des Aufgabenkreises und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

   c)Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

  5.Berichtspflicht

  6.Pflicht zur persönlichen Betreuung

  7.Meldepflicht einfach gelagerter Betreuungsfälle

  8.Meldepflicht gegenüber der Betreuungsbehörde

   a)Mitteilungspflicht nach § 10 VBVG

   b)Zweck der Mitteilungspflicht

   c)Rechtliche Einordnung

 II.Vertretung nach außen

  1.Gerichtliche Vertretung

  2.Außergerichtliche Vertretung

 III.Geschäftsfähigkeit und Betreuung

 IV.Die Pflichten im Rahmen der zugewiesenen Aufgabenkreise

  1.Aufgabenkreis Vermögenssorge

   a)Ermittlung des Vermögens und vermögensrechtlicher Ansprüche

    aa)Ermittlung der Kontenstände

    bb)Ermittlung von Renten- und anderen Einkünften

   b)Verwaltung des Vermögens

    aa)Bankkonten des Betreuten

    bb)Guthaben auf Girokonten

    cc)Einrichtung von Sparkonten

    dd)Laufende Einnahmen

    ee)Geltendmachung von Sozialhilfe/Grundsicherung/Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld

    ff)Andere Anlageformen für die Geldanlage

    gg)Weitere Genehmigungsvorbehalte bei der Geldverwaltung

   c)Vermögensverzeichnis

   d)Berichts- und Rechnungslegung

   e)Sonstiges

    aa)Grundstücke und Mietshäuser

    bb)Verkauf von Immobilien

    cc)Abgabe einer Vermögensauskunft (ehemalige eidesstattliche Versicherung)

    dd)Verbraucherinsolvenz

    ee)Erfahrung mit der Insolvenzordnung

    ff)Zustellungen an den Betreuten

    gg)Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge und sonstige Verträge

    hh)Steuererklärungen

    ii)Schenkungen des Betreuers

    jj)Exkurs: Auswirkungen der Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge auf den Betreuten – Bankkonten

  2.Gesundheitssorge

   a)Inhalt des Aufgabenkreises

   b)Zur Abgrenzung von anderen Aufgabenkreisen

   c)Pflichten des Betreuers im Rahmen der Gesundheitssorge

    aa)Hauptaufgabe

    bb)Sicherstellung des KV-Schutzes

    cc)Wegfall der Pflichtversicherung und neue Anschlussversicherung

    dd)Weitere Aufgaben

    ee)Der Betreuer als Beschützergarant

   d)Pflichten des Arztes und des Betreuers aus dem Patientenverfügungsgesetz

    aa)Pflichten des Arztes

    bb)Pflichten des Betreuers/Bevollmächtigten aus dem Patientenverfügungsgesetz

    cc)Dialog zwischen Arzt und Betreuer/Bevollmächtigten zur Ermittlung des Patientenwillens

   e)Rolle des Betreuungsgerichts

    aa)Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen

    bb)Fehlendes Einvernehmen zwischen behandelndem Arzt und Betreuer über den Patientenwillen

    cc)Genehmigungspflichtige riskante ärztliche Maßnahmen bei Dissens zwischen Arzt/Betreuer (Bevollmächtigten)

    dd)Gefahr für Leben und Gesundheit

    ee)Genehmigungserfordernis bei Bevollmächtigung

    ff)Genehmigungsentscheidung des Betreuungsgerichts, § 1904 Abs. 3 BGB

  3.Aufgabenkreis Sterilisation

   a)Voraussetzungen

   b)Bestellungsverfahren

   c)Genehmigungsverfahren

   d)Indikation der Sterilisation

   e)Eintritt einer Notlage

   f)Vorrang anderer Verhütungsmittel

   g)Betreuungsgerichtliche Genehmigung

   h)Verfahren nach erteilter betreuungsgerichtlicher Genehmigung

   i)Erteilen der Einwilligung

  4.Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht

   a)Einleitung

   b)Zur Abgrenzung zum Aufgabenkreis der Vermögenssorge

   c)Herausgabe der betreuten Person

   d)Abgrenzung zu anderen Aufgabenkreisen

   e)Melderechtliche Verpflichtungen

   f)Passangelegenheiten

  5.Umgangsbestimmungsrecht

   a)Aufgabenkreis

   b)Anordnung durch das Betreuungsgericht

   c)Bezugnahme der Umgangsrechtsbestimmung im Vollmachtstext

   d)Ausübung des Umgangsbestimmungsrechts durch den Betreuer/Bevollmächtigten

   e)Durchsetzung

  6.Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten

   a)Allgemeines und Abgrenzung

   b)Zwangsweiser Zutritt zur Wohnung des Betreuten

    aa)Allgemeines

    bb)Historischer Exkurs

    cc)Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 19.7.1994

   c)Mitteilungs- und Genehmigungspflichten des Betreuers im Zusammenhang mit der Wohnraumaufgabe

    aa)Allgemeines

    bb)Anwendungsbereich des § 1907 BGB

   d)Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum

   e)Restliche Mietkosten nach Kündigung oder Genehmigungsantrag

   f)Sonstige genehmigungsbedürftige Willenserklärungen

   g)Verlust des Wohnraumes auf Initiative des Vermieters

   h)Unverzüglichkeit der Mitteilung

   i)Kündigungsschutz des Betreuten

   j)Räumungsschutz nach der ZPO

    aa)Allgemeines

    bb)Räumungsfrist nach § 721 ZPO

    cc)Räumungsschutz nach § 765a ZPO

    dd)Räumungsschutz nach § 794a ZPO

   k)Abschluss eines Miet-, Pacht- oder anderen Vertrages (§ 1907 Abs. 3 BGB)

   l)Genehmigungsvorbehalt nach § 1907 Abs. 3 2. Alt. BGB

   m)Voraussetzungen einer Entrümpelung

   n)Kontrolle von Heizungsanlagen

  7.Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten

   a)Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten

    aa)Antragstellung und Geschäftsfähigkeit

    bb)Betreiben von Verwaltungsverfahren

    cc)Mitwirkungspflichten im Sozialrecht

    dd)Rechtsmittel gegen Behördenbescheide

    ee)Beratungshilfe

    ff)Leistungen nach dem OEG

   b)Aufgabenkreis Vertretung vor Gerichten

    aa)Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

    bb)Vertretung in Arbeitsrechtssachen

    cc)Vertretung in Zivilrechtssachen

    dd)Vertretung in Arzthaftungssachen

    ee)Vertretung in Strafsachen

    ff)Prozesskostenhilfe

    gg)Beratungshilfe

    hh)Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten

    ii)Eherechtliche Fragen

    jj)Unterhalt

    kk)Vaterschaftsfragen

    ll)Anfechtung der Vaterschaft

    mm)Elterliche Sorge

  8.Freiheitsentziehende Unterbringung

   a)Rechtliche Vorgaben

   b)Unterbringungsarten

   c)Abgrenzung öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Unterbringung

   d)Pflichten und Aufgaben der Akteure

     Gesetzliche Voraussetzungen

   e)Aufgabenkreis des Betreuers

   f)Begriff der Unterbringung

    aa)Freiwilligkeitserklärung

    bb)Vorübergehende Sistierung/Zurückhaltung des Betroffenen

    cc)Fehlender Fortbewegungswille

    dd)Einleitung des Verfahrens zur Unterbringung durch den Betreuer oder Bevollmächtigten

    ee)Wohl des Betroffenen

    ff)Krankheitsbedingte Unfähigkeit zur freien Willensbestimmung

    gg)Zweigleisigkeit des Unterbringungsrechts

    hh)Durchführung der Unterbringung (sog. „Zuführung“)

    ii)Vorgehen des Gerichts

    jj)Eilmaßnahmen

    kk)Einstweilige Maßregel des Betreuungsgerichtes nach §§ 1908i, 1846 BGB

    ll)Wichtige Rechtsprechung zum Verfahrensrecht der Unterbringung

  9.Unterbringungsähnliche Maßnahmen

   a)Anwendungsbereich

   b)Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 Abs. 1 und 1906 Abs. 4 BGB

    aa)Einwilligungsfähigkeit und Freiwilligkeitserklärung des Betroffenen

    bb)Freiheitsbeschränkende Maßnahmen

   c)Fortbewegungswille des Betreuten

   d)Regelmäßige Anwendung

   e)Erforderlichkeit unterbringungsähnlicher Maßnahmen am Beispiel der Sturzgefährdung älterer Heimbewohner

    aa)Pflichten des Betreuers

    bb)Pflichten des Bevollmächtigten

    cc)Pflichten des Arztes

   f)Obhutspflichten des Heims

   g)Rolle des Betreuungsgerichts

   h)Verfahren

    aa)Zuständigkeit

    bb)Pflichten des Betreuers

    cc)Sachverständigengutachten

    dd)Anhörung Dritter

  10.Zwangsbehandlung

   a)Einleitung

   b)Gesetzestext

   c)Anwendungsbereich

   d)Begriff der ärztlichen Zwangsmaßnahme

    aa)Medizinische Indikation

    bb)Einwilligungsunfähigkeit und Behandlungsablehnung mit natürlichen Willen

    cc)Überzeugungsversuch

    dd)Abwendung eines erheblichen gesundheitlichen Schadens

    ee)Nutzen-Risiko-Abwägung

    ff)Richterliche Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

    gg)Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme durch einen Bevollmächtigten

    hh)Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen?

   e)Verfahrensrecht

    aa)Verfahrensvorschriften

    bb)Verfahrensgarantien

 V.Beendigung des Betreueramtes

  1.Tod des Betreuten

  2.Schlusstätigkeiten

   a)Rückgabe des Betreuerausweises

   b)Schlussrechnungslegung

   c)Vermögensherausgabe und Rechenschaft

    aa)Anspruchsberechtigter

    bb)Anspruchsverpflichteter

    cc)Gegenstand des Herausgabeanspruchs

    dd)Akteneinsicht bzw. -herausgabe; Entlastungserklärung

    ee)Durchsetzung des Herausgabeanspruchs

  3.Verzicht auf die Schlussrechnung

  4.Entlastungserklärung

 VI.Exkurs: Haftung des Betreuers

 VII.Aufwendungsersatz und Vergütung

  1.Allgemeines

  2.Aufwendungsersatz

   a)Entschädigung für Barauslagen

   b)Versicherungskosten

   c)Aufwendungsersatz für berufliche Dienste

   d)Pauschalierter Aufwendungsersatz

   e)Steuerrechtliche Aspekte des Aufwendungsersatzes

  3.Vergütung für Betreuer und Verfahrenspfleger

   a)Vergütung für ehrenamtliche Betreuertätigkeit

   b)Feststellung der beruflichen Betreuertätigkeit

   c)Stundensätze

   d)System der pauschalierten Betreuervergütung

    aa)Vorbemerkung

    bb)Prämissen der Pauschalierung

    cc)Tabelle der Pauschalen

   e)Beginn des Vergütungsanspruches

    aa)Betreuerwechsel/Vakanz in der Betreuung

    bb)Unterschiedliche Stundenansätze beim gewöhnlichen Aufenthalt

    cc)Unterschiedliche Stundenansätze bei Vermögenden/Mittellosen

   f)Ende des Vergütungsanspruches

  4.Zahlungspflichten und Mittellosigkeit

   a)Allgemeines

   b)Einkommensheranziehung

   c)Vermögensheranziehung

   d)Regress der Staatskasse

  5.Gerichtliches Verfahren bei Aufwendungsersatz und Vergütung

  6.Rechtsmittel

  7.Besonderheiten bei Sterilisations-, Verhinderungs- und Gegenbetreuungen

  8.Besonderheiten bei Vereins- und Behördenbetreuungen

  9.Besonderheiten bei der Verfahrenspflegschaft

D.Berufsrecht für Betreuer/innen

 I.Einkommensteuer

 II.Umsatzsteuer

 III.IHK-Mitgliedschaft

 IV.Gewerbemeldepflicht

 V.Sozialversicherungspflicht

 VI.Haftpflichtversicherung

 VII.Vereins- und Behördenbetreuer

Anhang 1Liste der genehmigungspflichtigen Maßnahmen

Anhang 2Rechtsbegriffe

 I.Geschäftsfähigkeit

  1.Grundlagen

  2.Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit

  3.Wichtige Rechtsprechung zur Geschäftsfähigkeit

  4.Prozessfähigkeit

   a)Wichtige Rechtsprechung zur Prozessfähigkeit

   b)Geltungsbereich der Regelungen

   c)Handlungsfähigkeit gegenüber Behörden

 II.Ehegeschäftsfähigkeit

  1.Grundlagen

  2.Wichtige Rechtsprechung zur Ehegeschäftsfähigkeit

 III.Testierfähigkeit

  1.Grundlagen

  2.Wichtige Rechtsprechung zur Testierfähigkeit

 IV.Zivilrechtliche Zurechnungsfähigkeit (Deliktsfähigkeit)

 V.Strafrechtliche Schuldfähigkeit

 VI.Natürlicher Wille

  1.Grundlagen

  2.Wichtige Rechtsprechung zum natürlichen Willen

 VII.Einwilligungsfähigkeit

  1.Grundlagen

  2.Wichtige Rechtsprechung zur Einwilligungsfähigkeit

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.A.

Anderer Ansicht

AG

Amtsgericht (auch Ausführungsgesetz)

AG BtG

Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht

ALG

Arbeitslosengeld (1 oder 2)

AMG

Arzneimittelgesetz

AnwBl.

Anwaltsblatt (Zs)

AO

Abgabenordnung

AOK

Allgemeine Ortskrankenkasse

ArbGG

Arbeitsgerichtsgesetz

Art

Artikel

AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.

Az.

Aktenzeichen

BÄK

Bundesärztekammer

BAFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BauR

Baurecht (Zs)

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BB

Betrifft: Betreuung (Hrsg.: BGT e.V.); auch Betriebs-Berater (Zs)

BdB

Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.

BeckRS

Beck Rechtsprechung (Onlinedienst)

BerHG

Beratungshilfegesetz

BetrG

Betreuungsgericht

BeurkG

Beurkundungsgesetz

BezG

Bezirksgericht

BFH

Bundesfinanzhof

BFHE

Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofes

BfJ

Bundesamt für Justiz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen

BGT

Betreuungsgerichtstag e.V. (vormals VGT)

BGW

Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

BL-AG

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht

BM

Bundesministerium

BMG

Bundesmeldegesetz

BNotK

Bundesnotarkammer

BNotO

Bundesnotarordnung

BpersAG

Bundespersonalausweisgesetz

BRAGO

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (jetzt RVG)

BRAK

Bundesrechtsanwaltskammer

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BR-Drs.

Bundesratsdrucksache

BReg

Bundesregierung

BSG

Bundessozialgericht

BStBl.

Bundessteuerblatt

BtÄndG

Betreuungsrechtsänderungsgesetz (1.–3.)

BtBG

Betreuungsbehördengesetz

BtG

Betreuungsgesetz

BT-Drs.

Bundestagsdrucksache

BtMan

Betreuungsmanagement (Zs)

BtPrax

Betreuungsrechtliche Praxis (Zs)

BtR

Betreuungsrecht

BUKO-QS

Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen e.V.

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts

BVG

Bundesversorgungsgesetz

BVormVG

Berufsvormündervergütungsgesetz (jetzt VBVG)

BVR

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

BWahlG

Bundeswahlgesetz

DÄBl.

Deutsches Ärzteblatt (Zs)

DB

Der Betrieb (Zs)

DEGAM

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

DGVZ

Deutsche Gerichtsvollzieherzeitung

DRV

Deutsche Rentenversicherung (Bund/Land/Knappschaft-Bahn-See)

DStR

Deutsches Steuerrecht (Zs)

EAEG

Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz

EFG

Entscheidungen der Finanzgerichte (Zs)

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EKG

Elektrokardiogramm

EKT

Elektrokrampftherapie

EStG

Einkommensteuergesetz

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof (EU)

FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamRB

Familienrechtsberater (Zs)

FamRZ

Zeitschrift für das gesamte Familienrecht

FF

Forum Familienrecht (Zs)

FG

Finanzgericht

FGG

Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (jetzt FamFG)

FGO

Finanzgerichtsordnung

FGPrax

Praxis der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zs)

FM

Finanzministerium

FPR

Familie, Partnerschaft, Recht (Zs)

FuR

Familie und Recht (Zs)

GBl.

Gesetzblatt

GBO

Grundbuchordnung

GewO

Gewerbeordnung

GEZ

Gebühreneinzugszentrale (jetzt Beitragsservice)

GG

Grundgesetz

GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

GNotKG

Gerichts- und Notarkostengesetz

GVBl

Gesetz- und Verordnungsblatt

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GwG

Geldwäschegesetz

GzVeN

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

HFEG

Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz

HIV

Humane Immundefizienz-Virus

hM

herrschende Meinung

HK-BUR

Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht

IBAN

International Bank Account Number (Internat. Kontonummer)

ICD

International Code of Diseases (Internat. Krankheitenschlüssel)

InsO

Insolvenzordnung

IQ

Intelligenzquotient

JurBüro

Das juristische Büro (Zs)

JurionRS

Jurion-Online-Rechtsprechung

JVEG

Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz

KastrG

Kastrationsgesetz

KG

Kammergericht (Berlin)

KV

Kassenärztliche Vereinigung bzw. Kommunalverband

LAG

Landesarbeitsgemeinschaft

LG

Landgericht

Ls

Leitsatz

LSG

Landesozialgericht

MBl.

Ministerialblatt

MDK

Medizinischer Dienst der Krankenkassen

MDR

Monatszeitschrift für deutsches Recht

MK

Münchener Kommentar zum BGB

MRVG

Maßregelvollzugsgesetz (des Bundeslandes)

MuSchG

Mutterschutzgesetz

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zs)

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungsreport (Zs)

NJWE-FER

NJW-Eildienst Familien- und Erbrecht (Zs)

NV

Nichtveranlagungsbescheinigung

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZBau

Neue Zeitschrift für Baurecht

NZM

Neue Zeitschrift für Mietrecht

NZS

Neue Zeitschrift für Sozialrecht

OBG

Ordnungsbehördengesetz (des Landes)

OEG

Opferentschädigungsgesetz

OLG

Oberlandesgericht

OLGR

Oberlandesgericht-Report (Zs)

OVG

Oberverwaltungsgericht

PAG

Polizeiaufgabengesetz (des Landes)

PEG

Perkutane endoskopische Gastrostomie (Magensonde)

PflR

Pflegerecht (Zs)

PKH

Prozesskostenhilfe

PStG

Personenstandsgesetz

PsychKG

Psychisch-Kranken-Gesetz (des Bundeslandes)

R&P

Recht und Psychiatrie (Zs)

RdErl

Runderlass

RdLH

Rechtsdienst der Lebenshilfe (Zs)

Rn

Randnummer

Rpfleger

Der deutsche Rechtspfleger (Zs)

RPflStud

Rechtspfleger-Studienhefte (Zs)

RPflG

Rechtspflegergesetz

Rspr.

Rechtsprechung

RVG

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Schufa

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

SG

Sozialgericht

SGB

Sozialgesetzbuch

SGG

Sozialgerichtsgesetz

SHT

Sozialhilfeträger

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

StVollzG

Strafvollzugsgesetz

TPG

Transplantationsgesetz

TSG

Transsexuellengesetz

TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

UBG

Unterbringungsgesetz (des Bundeslandes)

Urt

Urteil

UStG

Umsatzsteuergesetz

VBG

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

VBVG

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

VdK

Verband der Kriegsbeschädigten (Sozialverband Deutschlands)

VersR

Versicherungsrecht (Zs)

VGT

Vormundschaftsgerichtstag (jetzt BGT)

VIF

Vereinigung Integrations-Förderung i.V.

VKH

Verfahrenskostenhilfe

Vorb

Vorbemerkung

VormG

Vormundschaftsgericht (jetzt BetrG)

VRegV

Vorsorgeregisterverordnung

VV

Verwaltungsvorschrift

VWA

Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund oder Länder)

VwZG

Verwaltungszustellungsgesetz

WBVG

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

WHO

Weltgesundheitsorganisation

ZKJ

Zeitschrift für Kinder- und Jugendhilfe

ZPO

Zivilprozessordnung

Zs

Zeitschrift

Literaturauswahl

Aufgenommen wurden die für die Bearbeitung verwendete Literatur sowie weitere themenbezogene Fachbücher. Fachzeitschriftenbeiträge sind innerhalb des Textes in den Fußnoten genannt.

I. Gesetzestexte zum Betreuungsrecht

 

Bauer, Axel/Deinert, Horst HK-BUR Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht, 8. Auflage 2016

Es gibt mehrere Gesetzessammlungen zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht auf dem Markt. Wir empfehlen als besonders zu diesem Lehrbuch geeignet die aktuelle Ausgabe der genannten Gesetzessammlung von Bauer/Deinert. Sie enthält neben allen maßgeblichen bundesrechtlichen Bestimmungen mehrere Hundert redaktionelle Fußnoten mit ergänzenden Hinweisen, Verweisen und Parallelbestimmungen sowie aktuellen Geldbeträgen.

II. Kommentare

 

Bassenge, Peter/Roth, Herbert Kommentar zum FamFG, 12. Auflage, 2009

 

Bauer, Axel/Klie, Thomas/Lütgens, Kay (Hrsg.) Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht (Loseblattsammlung), 1994/2016 (zitiert: HK-BUR/Bearbeiter)

 

Bienwald, Werner/Sonnenfeld, Susanne/Harm, Uwe/Bienwald, Christa Betreuungsrecht, 6. Auflage 2016 (zitiert: Bienwald/Bearbeiter)

 

Bork, Reinhard/Jacoby, Florian/Schwab, Dieter FamFG – Kommentar, 2. Auflage 2013

 

Damrau, Jürgen/Zimmermann, Walter Betreuungsgesetz – Kommentar zum BtG, 4. Auflage 2011 (zitiert: Damrau/Zimmermann)

 

Dodegge, Georg/Roth, Andreas Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, 4. Auflage 2014 (zitiert: BtKomm/Bearbeiter)

 

Erman, Walter/Westermann, Harm Bürgerliches Gesetzbuch, Handkommentar, 13. Auflage 2011 (zitiert: Erman/Bearbeiter)

 

Fröschle, Tobias (Hrsg.) Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren; 3. Auflage 2015 (zitiert: Fröschle/Bearbeiter)

 

Jürgens, Andreas (Hrsg.) Betreuungsrecht (Kurzkommentar), 5. Auflage 2014 (zitiert: Jürgens/Bearbeiter)

 

Jurgeleit, Andreas (Hrsg.) Betreuungsrecht. Handkommentar; – 3. Auflage 2013 (zitiert: Jurgeleit/Bearbeiter BtR)

 

Knittel, Bernhard Betreuungsgesetz (Loseblattsammlung), 1992–2016

 

Münchener Kommentar zum BGB – Kommentar, (zitiert: MK-BGB/Bearbeiter) – 7. Auflage 2015 ff.

 

Palandt Bürgerliches Gesetzbuch – Kommentar, 70. Auflage 2011 – 75. Auflage 2016 (zitiert: Palandt/Bearbeiter)

 

Schellhorn, Walter/Jirasek, Hans/Seipp, Paul Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 15. Auflage 1997

 

Staudinger BGB, 13. Bearb. 2012-2013 ff. (zitiert: Staudinger/Bearbeiter)

 

Thomas, Werner/Putzo, Hans Zivilprozessordnung, fortgeführt von Reichold, Klaus/Hüßtege, Rainer/Seiler, Christian, 36. Auflage 2015/37. Auflage 2016 (zitiert: Thomas/Putzo/Bearbeiter)

III. Weitere Fachbücher

1. Betreuungsrecht allgemein

 

Böhm, Horst/Marburger, Horst/Spanl, Reinhold Betreuungsrecht – Betreuungspraxis, Ausgabe 2015

 

Jurgeleit, Andreas (Hrsg.) FamFG – Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2010 (zitiert: Jurgeleit/Bearbeiter Freiwillige Gerichtsbarkeit)

 

Jürgens/Lesting/Loers/Marschner Betreuungsrecht kompakt, 8. Auflage 2016

 

Schmidt, Gerd/Bayerlein, Rainer/Mattern, Christoph/Ostermann, Jochen Betreuungspraxis und psychiatrische Grundlagen, 2. Auflage 2011 (zitiert: Schmidt u.a.)

 

Thar, Jürgen/Raack, Wolfgang Leitfaden Betreuungsrecht, 6. Auflage 2014

 

Zimmermann, Walter Betreuungsrecht von A–Z, 5. Auflage 2014

2. Verfahrensrecht/Verfahrenspflegschaft

 

Bienwald, Werner Verfahrenspflegschaftsrecht, 2002

 

Deinert, Horst/Walther, Guy Handbuch der Betreuungsbehörde, 4. Auflage 2015

 

Firsching, Karl/Dodegge, Georg Familienrecht, 2. Halbband Betreuungssachen, 8. Auflage 2015

3. Gesundheitssorge/Patientenverfügung

 

Bauer, Axel/Klie, Thomas Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten – richtig beraten?, 2. Auflage 2005

 

Dörner, Klaus/Plog, Ursula/Teller, Christine/Wendt, Frank Irren ist menschlich, 23. Auflage 2015

 

Hoffmann, Birgit Personensorge, 2. Auflage 2013

 

Kierig, Franz/Behlau, Wolfgang Der Wille des Patienten entscheidet, 2011

 

Nedopil, Norbert/Müller Jürgen L. Forensische Psychiatrie, 4. Auflage 2012

 

Putz, Wolfgang /Steldinger, Beate Patientenrechte am Ende des Lebens, 5. Auflage 2014

 

Zimmer, Maximilian Ratgeber Demenzerkrankungen, 2009

 

Zimmermann, Walter Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, 2. Auflage 2010

4. Aufenthaltsbestimmung/Unterbringung

 

Bohnert, Cornelia Unterbringungsrecht, 2000

 

Hoffmann, Birgit/Klie, Thomas Freiheitsentziehende Maßnahmen, 2. Auflage 2012

5. Vermögenssorge/Wohnungsangelegenheiten

 

Gottwald, Uwe Zwangsvollstreckung, 7. Auflage 2015

 

Jochum, Günter/Pohl, Kay-Thomas Nachlasspflegschaft, 5. Auflage 2014

 

Lütgens, Kay/Brosey, Dagmar Zivil- und Zivilprozessrecht, 2. Auflage 2007

 

Meier, Sybille/Neumann, Alexandra Handbuch Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten, 3. Auflage 2016

 

Platz, Siegfried Bankgeschäfte mit Betreuten, 3. Auflage 2010

 

Roth, Wolfgang Erbrecht und Betreuungsfall, 2. Auflage 2016

 

Schmidt, Aufgabenkreis Vermögenssorge, 2. Auflage 2002 (zitiert: Schmidt Vermögenssorge)

 

Spanl, Reinhard Vermögensverwaltung durch Vormund und Betreuer, 2. Auflage 2009

 

Zimmermann, Walter Erbrecht und Betreuung; 2012

 

Zimmermann, Walter Rechtsfragen bei einem Todesfall, 7. Auflage 2015

6. Betreuervergütung/Berufsrecht

 

Deinert, Horst/Lütgens, Kay Die Vergütung des Betreuers, 6. Auflage 2012

 

Deinert, Horst/Lütgens, Kay/Meier, Sybille Die Haftung des Betreuers, 2. Auflage 2007

 

Zimmermann, Walter Anwaltsvergütung außerhalb des RVG, 2007

A. Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung

Inhaltsverzeichnis

I.Das Betreuungsgesetz

II.Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999

III.Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005

IV.Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2009

V.Das FGG-Reformgesetz 2009

VI.Das Vormundschaftsrechtsänderungsgesetz 2011

VII.Das ZPO-Rechtsmittelreformgesetz 2013

VIII.Das Patientenrechtegesetz und das Gesetz zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung 2013

IX.Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2013

X.Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde 2014

XI.Die Ländergesetze zur Unterbringung psychisch kranker und süchtiger Menschen

XII.Die strafrechtliche Unterbringung

A. Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung › I. Das Betreuungsgesetz

I. Das Betreuungsgesetz

1

Das Betreuungsgesetz trat vor mehr als 23 Jahren am 1.1.1992 in Kraft und gilt bis heute als eine der wichtigsten und tiefgreifendsten Reformen unseres Rechtssystems im letzten Jahrhundert.[1] Es handelte sich um ein sog. „Artikelgesetz“, das rund 300 Paragraphen in ca. 50 Gesetzen änderte, wobei Schwerpunkte das BGB und das Verfahrensrecht im damaligen FGG darstellten. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Entmündigungs-, Vormundschafts- und Gebrechlichkeitspflegschaftsrecht waren im Wesentlichen ab dem Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 unverändert geblieben. Lediglich die „Rauschgiftsucht“ war in den 70er Jahren in den alten Bundesländern als Entmündigungsgrund hinzugekommen. In der DDR waren in den 60er und 70er Jahren die Bestimmungen aus dem BGB in eigene Gesetze (Familiengesetzbuch, Zivilgesetzbuch) verlagert worden, ohne dass sich Inhaltliches geändert hätte. Insbesondere durch die im Jahre 1975 veröffentlichte Psychiatrie-Enquete (BT-Drs. 7/4200) rückte die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Reform der Entmündigung, der Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft verstärkt in das öffentliche Bewusstsein. Das Hauptanliegen des Reformgesetzgebers bestand darin, die Rechtsstellung und das Wohl der Betroffenen durch das Gesetzesvorhaben entscheidend zu verbessern. Vom federführenden Bundesministerium für Justiz wurde das Betreuungsgesetz als die „Jahrhundertreform“ bezeichnet.

2

Das Betreuungsrecht verfolgt die nachstehenden Zielvorstellungen:

Verwirklichung und Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen,

persönliche Betreuung an Stelle anonymer Verwaltung,

Förderung der Integration psychisch erkrankter, geistig oder seelisch behinderter Menschen in die Gesellschaft,

Beschränkung der Maßnahmen staatlicher Fürsorge auf das im Einzelfall erforderliche Maß,

Grundsatz des Vorrangs privater Vorsorge vor öffentlicher Fürsorge,

Stärkung der Personensorge durch Regelungen über Heilbehandlungen, Unterbringung, unterbringungsähnliche Maßnahmen und Wohnungsauflösung.

3

Das materielle Vormundschaftsrecht befindet sich seither in den §§ 1773–1895 des BGB und regelt die allgemeine Fürsorge für die Person und das Vermögen einer minderjährigen Person; diese tritt somit subsidiär an die Stelle der fehlenden Fürsorge der Familie in allen Angelegenheiten.

4

Das materielle Betreuungsrecht ist in den §§ 1896–1908i BGB niedergelegt und regelt die Fürsorge für einen Volljährigen, der auf Grund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten in einzelnen Teilgebieten oder aber auf allen Gebieten der Personen- und Vermögenssorge nicht allein regeln kann und deshalb der Unterstützung eines Betreuers bedarf.

5

Das Verfahrensrecht wurde im Rahmen der Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige durch ein einheitliches Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ersetzt. Dort wurden die von den Vormundschaftsgerichten zu beachtenden Verfahrensvorschriften in Betreuungs- und Unterbringungssachen niedergelegt, wie z.B. das Recht auf persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Richter, die Bestellung eines Verfahrenspfleger, das Einholung von Sachverständigengutachten und die Regelungen zu den Rechtsmitteln. Außerdem wurden in einem neuen Gesetz, dem BtBG die Aufgaben der Betreuungsbehörden normiert. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf § 8 S. 1 und 2 BtBG zu verweisen. Die Betreuungsbehörden sind im Rahmen des anhängigen Betreuungsverfahrens verpflichtet, das Gericht bei der Sachverhaltsaufklärung zu unterstützen.

6

Hinweis

§ 1908i Abs. 1 BGB verweist auf eine große Anzahl von Vorschriften aus dem Bereich des Vormundschaftsrechts für Minderjährige und erklärt diese für das Betreuungsrecht für anwendbar. Dies ist weitgehend unbekannt, ob zwar dort auf zentrale Normen verwiesen wird, die für die praktische Führung einer Betreuung, insbesondere im Aufgabenkreis der Vermögenssorge von großer Bedeutung sind, beispielsweise wie Geldanlagen des Betreuten vorzunehmen sind etc.

Anmerkungen

[1]

Diekmann 20 Jahre BtR – Rückblick und Ausblick BtPrax 2011, 5.

A. Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung › II. Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999

II. Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999

7

Am 1.1.1999 trat mit dem 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) die Reform der Reform in Kraft. Vor allem die Bundesländer wurden aktiv, um das Betreuungsrechtsänderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Grund bildete der Umstand, dass die Ausgaben für Betreuungskosten nach einer unvollständigen Statistik der Bundesländer um ein Vielfaches nach 1992 gewachsen waren. So gab beispielsweise das Land Baden-Württemberg 1992 652.000 DM an Betreuungskosten aus, im Jahre 1995 waren es bereits über 7.000 000 DM. In Thüringen wuchs der Ausgabenbetrag im Jahr 1992 von 6.000 DM auf 4.022.000 DM im Jahre 1995. Auch die Landeszuschüsse für die Betreuungsvereine mussten von 9.099.000 DM im Jahre 1992 auf 23.945.000 DM 1995 angehoben werden.

8

Streitigkeiten über die Höhe der zu bewilligenden Vergütungen bildeten ab 1992 den Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit im Betreuungsrecht. Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz verfolgte nach dem Willen des Gesetzgebers u.a. folgende Reformziele:

1.

im materiellen Betreuungsrecht Verbesserung des Schutzes des Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht und damit Stärkung dieses Rechtsinstituts als Alternative zur Betreuung,[1]

2.

Betonung des Prinzips der rechtlichen Vertretung des Betroffenen in den gerichtlich zugewiesenen Aufgabenkreisen,

3.

Vorrang der ehrenamtlich geführten Betreuung vor einer Berufsbetreuung,

4.

Präzisierung der Vorschriften über die Vergütung, um so die Probleme, die es in der Vergangenheit mit dem Vergütungsrecht gab, zu lösen,[2]

5.

Beteiligung des Betroffenen an den Betreuungskosten im Falle der Mittellosigkeit durch Rückgriffsmöglichkeit der Staatskasse,

6.

Heranziehung unterhaltspflichtiger Familienangehöriger zur Zahlung von Betreuungskosten.

9

Ein wesentliches Ziel des 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes war es, den einem Betreuer im Falle einer Liquidation aus der Staatskasse zu bewilligenden Stundensatz verbindlich nach der Art seiner Ausbildung in einer dreistufigen Skala zu typisieren.[3] Zudem sollte auf Grund einer standardisierten Vergütungsfestsetzung die Notwendigkeit entfallen, die Schwierigkeit der einzelnen Betreuung nachzuweisen.

10

Ansonsten ließ die stärkere Betonung der rechtlichen Betreuung durch das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz den Grundsatz der persönlichen Betreuung unberührt. Der Betreuer muss die Angelegenheiten des Betreuten so besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Der Betreuer hat insbesondere den Wünschen des Betreuten zu entsprechen und wichtige Angelegenheiten vor der Erledigung mit dem Betreuten zu besprechen, § 1901 Abs. 2 und 3 BGB.

11

Bei Mittellosigkeit des Betreuten richtete sich der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse, § 1836a BGB a.F., wobei die Höhe der Vergütungssätze in einem eigenständigen, nur zwei Paragrafen umfassenden Gesetz geregelt war, dem Gesetz über die Vergütung von Berufsvormündern (Berufsvormündervergütungsgesetz – BVormVG).

12

Bis zu dem Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes belief sich der Vergütungsrahmen zwischen 25,00 DM und 125 DM, bei einem Mittelwert von 75,00 DM. Das 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz reduzierte diesen Vergütungsrahmen um circa 37 % und legte eine Spanne zwischen 35,00 DM bis 60,00 DM fest, was einem Mittelwert von 47,50 DM entsprach.

13

Die Reform führte u.a. zu einer Verschlechterung der Vergütung für Berufsbetreuer und beinhaltete weiterhin auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht einen Abbau von Rechten der Betroffenen. So kann beispielsweise nach der Neufassung des § 67 FGG (jetzt § 276 FamFG), wenn Gegenstand des Verfahrens die Bestellung eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten des Betroffenen oder die Erweiterung des Aufgabenkreises hierauf ist, von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden, wenn „ein Interesse des Betroffenen“ hieran „offensichtlich nicht besteht.“ Begründet wurde diese Neuregelung damit, die Bestellung eines Verfahrenspflegers in derartigen Fällen habe in der Vergangenheit ohnehin nur formalen Charakter gehabt und im Übrigen könne die Betreuungsbehörde zu der Frage der Betreuerauswahl Stellung nehmen.[4] Diese Regelung ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich mit Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG, dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs.[5] Im Falle einer nicht verfassungskonformen Auslegung ist die Gefahr zu thematisieren, dass der Betroffene zu einem bloßen Verfahrensgegenstand verkommt – ein Ergebnis, das der Reformgesetzgeber gerade vermeiden wollte. § 67 Abs. 1 S. 3 FGG (jetzt § 276 Abs. 2 FamFG) ist demgemäß eng auszulegen dahingehend, dass niemals von einem Desinteresse des Betroffenen an einer Verfahrenspflegerbestellung auszugehen ist. Wird beispielsweise eine Betreuung mit allen Angelegenheiten angeordnet, verliert die betroffene Person ihr aktives und passives Wahlrecht, vgl. §§ 13 Nr. 2, 15 Abs. 2 Nr. 1 BWahlG. Wieso der Verlust eines so wesentlichen bürgerlichen Rechtes im offensichtlichen Desinteresse eines Betroffenen liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und wird im Jahre 2014 unter den Vorzeichen der vor einigen Jahren in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention wieder in Politik und Gesellschaft diskutiert.[6]

14

Bei der richterlichen Genehmigung gefährlicher Heilbehandlungen nach § 1904 BGB ist durch das Gericht ein Sachverständigengutachten einzuholen. § 69 Abs. 2 Bst. d FGG a.F. sah zwingend vor, dass Sachverständiger und ausführender Arzt nicht personengleich sein dürfen. Das Betreuungsrechtsänderungsgesetz hat diese Mussregelung in eine Sollregelung umgewandelt (jetzt § 298 Abs. 4 S. 2 FamFG). Diese Gesetzesänderung ließ die Regelung zum Schutze des Betroffenen zu einer Farce verkommen. Ein größerer Interessenkonflikt bei der Erstellung eines Gutachtens ist kaum denkbar. Der behandelnde und die lebensgefährliche Maßnahme befürwortende Arzt soll im gleichen Atemzug neutral und sachlich hierüber ein Sachverständigengutachten erstellen! Eine greifbare Interessenkollision liegt auf der offenen Hand.

15

Trotz erheblicher Bedenken verschiedener Berufsverbände und Vereinigungen von Betroffenen trat das Gesetz am 1.1.1999 in Kraft. Leider waren die Gesetzesänderungen ausschließlich dem Ziel verschrieben, Einsparungen in den Justizhaushalten bei gleichzeitiger Verminderung des Arbeitsaufwandes der Gerichte zu erreichen. Die Reformbemühungen waren mitnichten daran orientiert, das Wohl der Betroffenen zu verbessern. In der Fachwelt war man sich unisono über die Notwendigkeit weiterer Reformbemühungen einig.

Anmerkungen

[1]

Gesetzentwurf der BReg. zum 1. BtÄnd, BT-Drs. 960/96, A. Zielsetzung.

[2]

Entwurf des BM für Justiz v. 25.3.1996, S. 19.

[3]

BayObLG BtPrax 2000, 32 f.

[4]

BR-Drs. 960/96, 36.

[5]

HK-BUR/Bauer § 276 FamFG Rn. 65 ff.

[6]

Meier Die Voraussetzungen der rechtlichen Betreuung – das gerichtliche Verfahren, FPR 2004, 659.

A. Die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts und der Unterbringung › III. Das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005