Oberkommando des Heeres

Gen.St.d.H. / Ausb.Abt.(II) H.Qu.OKH., d. 20. Mai 1944.

Nr. 650/44 geh.

Das Merkblatt

„Vorläufige Richtlinien für den Einsatz
von Panzerabwehrwaffen in der
Verteidigung” tritt mit Herausgabe in Kraft.

I. A.

Zeitzler.

Zweck dieser Veröffentlichung ist gemäß §86 Absatz 3 StGB die Bereitstellung von Informationen für die Wissenschaft und die Berichterstattung über Vorgänge der Geschichte. Falls im Originaldokument Symbole verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB) enthalten waren, wurden diese entfernt oder durch buchstäbliche Beschreibungen ersetzt.

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© 2022 Thomas Heise

Herstellung und Verlag:

BoD ‐ Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN: 978-3-7562-8050-6

Vorbemerkung

In dem Merkblatt „Vorläufige Richtlinien für den Einsatz von Panzerabwehrwaffen in der Verteidigung” sind die wichtigsten der bei den Abwehrkämpfen an festen Fronten im Osten gemachten Erfahrungen über den Einsatz panzerbrechender Waffen ausgewertet.

Das Merkblatt ergänzt die D 87 „Richtlinien für die Panzerabwehr aller Waffen” und die übrigen die Panzerabwehr behandelnden Merkblätter usw. Bis zur Herausgabe einer neuen Vorschrift über die Panzerabwehr aller Waffen dient es als Richtlinie für die Ausbildung und zur Sammlung weiterer Erfahrungen.

Der Einsatz von Panzerkampfwagen, Flak-Artillerie und Flak-Einheiten ist nicht besonders behandelt. Dafür gelten die einschlägigen Vorschriften, für Flak-Artillerie insbesondere das Merkblatt geh. Nr. 9/13 „Richtlinien für den Einsatz von Flak-Artillerie im Erdkampf” vom 22. Februar 1944.

Inhaltsverzeichnis

I. Führungsmaßnahmen

a) Auswahl der Stellung.

1. Bei Auswahl einer Verteidigungsstellung müssen die Forderungen nach Panzersicherheit oder für die Panzerabwehr günstigen Verhältnissen und nach guten Beobachtungsmöglichkeiten für die Artillerie und schweren Waffen im Vordergrund stehen.

Feindlage und Geländegestaltung, Zustand der eigenen Truppe (Empfindlichkeit gegen feindliche Panzer und Trommelfeuer, Gefechtsstärke), Zahl und Art der vorhandenen Waffen usw. schaffen so verschiedenartige Voraussetzungen, daß eine allgemeingültige Abstufung zwischen der Forderung nach Panzersicherheit und der nach guten Beobachtungsmöglichkeiten nicht erfolgen kann. Häufig jedoch wird es möglich sein, bei geschickter Führung der HKL. beide miteinander in Einklang zu bringen.

2. Für Einsatz und Wirkung der Panzerabwehrwaffen ist richtige Auswahl der Stellung von entscheidender Bedeutung.

Hinterhangstellungen