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Ingrid Kaiser (Hrsg.)

Das 1x1 für den Hausmeister

Praktisches Wissen für unterwegs

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

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3. aktualisierte Auflage

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{Beispielstichwort}

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linkVorwort

Bei den täglichen Arbeiten eines Hausmeisters in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, aber auch in Unternehmen, Wohngebäuden, Hotels oder im Bereich von Außenanlagen müssen häufig schnelle Entscheidungen getroffen werden. Mit dem vorliegenden Buch „Das 1x1 für den Hausmeister“ haben Sie die wichtigsten Informationen zu Hausmeisterarbeiten schnell parat.

Ziel des Buchs ist es, Hausmeistern im öffentlichen Dienst sowie in der freien Wirtschaft ein kompaktes Nachschlagewerk an die Hand zu geben, mit dem sich im Bedarfsfall Probleme unkompliziert lösen lassen bzw. gar nicht erst entstehen.

Die Inhalte des Buchs wurden in dieser Auflage neu überarbeitet und um grundlegende Themen, die im Arbeitsbereich eines Hausmeisters relevant sind, erweitert. So sind z. B. Themen wie Elektrotechnik, Kalkulation von Leistungen im Facility Management und Schimmelbefall neu hinzugekommen. Alle Inhalte wurden mit äußerster Sorgfalt recherchiert, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Gegenüber den Autoren und dem Verlag begründet dieses Erzeugnis keine Auskunfts- und Beratungspflicht und auch keine anderweitige Bindungswirkung. Die individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls gebieten es, dass keine Gewähr für Verbindlichkeiten und Vollständigkeit der in diesem Werk enthaltenen Darstellungen und Aussagen gegeben werden kann.

Es war uns ein Anliegen, für Neueinsteiger und erfahrene Hausmeister mit diesem Buch einen ständigen Begleiter in der Praxis zu erstellen.

Merching, im März 2017

Der Verlag

linkAutorenverzeichnis

Ingrid Kaiser (Hrsg.)

Dipl.-Ing., freischaffende Architektin

Frau Kaiser studierte Architektur mit der Vertiefungsrichtung Baubetrieb an der Gesamthochschule Essen. Nach einigen Jahren beruflicher Tätigkeit als Architektin schloss Sie ein berufsbegleitendes Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Universität Bochum an.

Sie ist Büroinhaberin des ak architekturbüro kaiser in Bremen mit dem Schwerpunkt energieeffizientes Bauen (alle Leistungsphasen HOAI).

Frau Kaiser ist Mitglied der Architektenkammer Bremen und des Bundes Deutscher Baumeister (BDB). Sie führt Energieberatungen gem. BAFA durch und erstellt Wertermittlungsgutachten. Des Weiteren hält Sie zahlreiche Seminare zu den Themenbereichen Architektur, Energieeffizienz, Hochbau, Projektmanagement, Immobilienwirtschaft und Facility Management- www.architekturbuero-kaiser.com

Autorin der Beiträge: Elektrotechnik, Kalkulation von Leistungen im Facility Management, Klimaanlagen und Schimmelbefall

Henning J. Bahr, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Migrationsrecht. Überwiegend im Verwaltungs- und Migrationsrecht sowie insbesondere im Bau- und Umweltrecht, Gaststätten- und Gewerberecht und im Agrarrecht tätig. Referent bei Fortbildungsanbietern und Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück. Seit 2008 im AnwälteHaus in Osnabrück mit insgesamt neun Rechtsanwälten unterschiedlicher Fachgebiete. Autor von Beiträgen in juristischer Fachliteratur.

Autor des Beitrags: Trinkwasserverordnung

Jan C. Behmann

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter mit Prüfungsnachweis, Lehr-Rettungsassistent, Ausbilder Erste Hilfe.

Geschäftsführer medicteach GmbH, Frankfurt am Main.

Herr Behmann bietet mit seinem Unternehmen deutschlandweit Arbeitssicherheit, Notfallmanagement und Schulungen an.

Kontakt: www.medicteach.de

Autor der Beiträge: Erste Hilfe, Verbandkasten

Christoph Hoyer

Diplom-Agraringenieur Fachrichtung Gartenbau und Phytomediziner.

29 Jahre als Dezernent für integrierten Pflanzenschutz im Gartenbau beim hessischen Pflanzenschutzdienst tätig.

Referententätigkeit mit den Schwerpunkten Schaderregerdiagnose und Pflanzenschutzrecht.

Ab 1. März 2017 Bildagentur und Pflanzenschutzfortbildung - www.schadbild.com.

Autor des Beitrags: Unkrautbeseitigung

Simone Jäger

Simone Jäger ist ursprünglich ausgebildete Industriekauffrau und Betriebswirtin mit technischer Ausrichtung. Seit 1998 beschäftigt sie sich mit Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Mit ihrem jetzigen Unternehmen Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz Jäger betreut und berät sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich verschiedene Unternehmen in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter.

Kontakt: www.arbeitssicherheit-jaeger.de

Autorin der Beiträge: Abfall

Aktualisiert von Dr. Volker Teichert:

Herr Dr. Teichert ist Umweltberater und Dozent für „Sustainable Management & Leadership“ an der Hochschule Fresenius in München. Seit 1996 arbeitet er an der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft in Heidelberg.

Gefahrstoffe

Aktualisiert von Stefan Johannsen:

Der Diplom-Biologe ist seit 2008 hauptberuflich im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig sowie Autor diverser Fachartikel aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er ist Sachkundiger für Asbest nach TRGS 519 Anlage 3 und Arbeitsschutzkoordinator für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (gemäß DGUV Regel 101-004, ehemals BGR 128 Anlage 6A)

Reparaturarbeiten

Aktualisiert von Sabine Kurz:

Frau Kurz ist Journalistin, Blattmacherin und Buchautorin, berät, konzipiert und schreibt seit vielen Jahren erfolgreich zu den Themen Gesundheit, Medizin und Gesundheitspolitik, Arbeitssicherheit und Psychologie. Sie arbeitet für Zeitschriften, große Verbände, Unternehmen und Internet.

Spiel- und Sportplatzkontrolle

Aktualisiert von Jan Droste

Werkstatt und Werkzeuge

Aktualisiert von Sabine Kurz

Rechtliche Aspekte zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Aktualisiert von Stefan Johannsen

Kerstin Klode

Dipl. Finanzwirtin und selbständige Unternehmensberaterin. Studium an der Fachhochschule der Bundesfinanzverwaltung, Sigmaringen. Mitarbeiterin im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Berlin. Abteilungsleiterin in der Liegenschaftsverwaltung bei der Stadtverwaltung Krefeld. Betreuung diverser Projekte im Rahmen des Stadtmarketings in Krefeld, u. a. Größte Straßenmodenschau der Welt.

Geschäftsführerin der Kultur und Veranstaltungsgesellschaft mbH der Stadt Troisdorf. Umstrukturierung der Gesellschaft auf die Erfordernisse der neuen VStättVO in NRW. Mit-Initiatorin des sog. „Troisdorfer Modells“ zur Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung in Städten und Gemeinden.

Seit 2004 ist Frau Klode selbständig und berät deutschlandweit kommunale und gewerbliche Betreiber (Schulverwaltungsämter, städtische Kulturbetriebe, Stiftungen, Sparkassen, Unternehmen mit Versammlungsräumen etc.) bei der Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung in ihren Versammlungsstätten, einschließlich Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter.

Dozentin für unterschiedliche Bildungseinrichtungen im Bereich Veranstaltungsmanagement, u. a. beim Förderverein für Theater- und Veranstaltungstechnik Berlin e.V. Seminare für die Weiterbildung von Meister/innen für Veranstaltungstechnik zum Thema Baurecht Versammlungsstättenverordnung und Veranstaltungsrecht

Kontakt: www.kerstin-klode.de

Autorin der Beiträge: Tätigkeiten in Versammlungsstätten, Brandschutz – Brandschutzordnung, Wissenswertes zu Versammlungsstätten/Veranstaltungen (nach MVStättVO)

Rolf König

Rolf König ist von Beruf gelernter Industriekaufmann und gelernter Gebäudereiniger. Seit 35 Jahren ist er in der Gebäudereinigungsbranche tätig. Seit 1991 ist Rolf König selbstständig als Inhaber des Gebäudereinigungsunternehmen Mess GmbH & Co KG. Seit 01.07.2012 hat er durch eine Fusionierung mit dem Unternehmen seines Sohnes das Unternehmen HaGeh+mess Reinigungsgesellschaft GmbH & Co KG in Hameln. Seit ca. 23 Jahren verfasst er praxisbezogene Fachartikel mit dem Thema Reinigung und Dienstleistung. Themenbereiche wie Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Teppichreinigung, Gehwegreinigung, Außenanlagenpflege und -reinigung, Grundreinigungen, Sonderreinigung sind nur einige von vielen Themen, die von ihm behandelt werden.

Autor der Beiträge: Graffitientfernung, Grünflächenpflege

René Preugschat

Dipl.-Ing. (FH) René Preugschat wurde 1977 in Wuppertal geboren. Nach seiner Berufsausbildung zum Bauzeichner studierte er Bauingenieurwesen an der Fachhochschule in Koblenz. Nach seinem Studium war Preugschat zunächst für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes tätig. Dort arbeitete er anfangs im Bereich der Bauüberwachung, bevor er 2005 die Leitung eines Bauhofs übernahm. Seit 2009 ist Preugschat Aufsichtsperson bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und betreut dort u. a. Betriebe wie Bauhöfe, Kläranlagen, Verwaltungen, Feuerwehren und Abfallentsorgungsbetriebe.

Autor des Beitrags: Arbeitsbekleidung

Meike Respondek

Nach einer Ausbildung zur Hotelfachfrau und dem Studium der Soziologie, Psychologie und Pädagogik entdeckte Meike Respondek die Branche Facility Management als interessanten Wirkungsbereich. Seit 2002 berät sie Unternehmen verschiedener Branchen rund um die Optimierung des Gebäudemanagements. Neben den Beratungsaufgaben vermittelt sie das spezifische Wissen an verschiedenen Hochschulen in Bachelor- und Masterstudiengängen Facility Management.

Autorin der Beiträge: Beschaffung und Materiallagerung

Aktualisiert von Wolfgang Günther:

Herr Günther ist gelernter Blechschlosser Klimatechnik. Nach einem Wechsel in die soziale Sparte – zunächst Altenpflege, später Rettungsdienst – gründete er 2002 gemeinsam mit seiner Frau die Bergische Hausmeister Akademie. Damit folgte er nicht zuletzt den Spuren seines Großvaters, der lange als Hausmeister an einer Schule gearbeitet hat.

Energiemanagement/Energiesparen

Aktualisiert von Dr. Volker Teichert

Fremde Personen, Sicherheits- und Zutrittskontrollen

Aktualisiert von Inga Dora Meyer:

Die Journalistin schloss ihr Studium der Kulturwissenschaften und Komparatistik an der Universität Paderborn mit dem Master of Arts ab. Danach folgte eine mehrjährige Tätigkeit als Redakteurin im Special-Interest-Bereich. Seit zwei Jahren ist sie zudem als selbständige Autorin aktiv und veröffentlicht diverse Fachartikel in Print- und Onlinemedien.

Hol- und Bringdienste (Botengänge)

Aktualisiert von Inga Dora Meyer

Notfallplan, Flucht- und Rettungspläne

Aktualisiert von Stefan Johannsen

Reinigung und Reinigungsintervalle

Aktualisiert von Sabine R. Mück:

Fachwirtin für Reinigungs- und Hygienemanagement, zertifizierte Desinfektorin und Sachverständige für den Bereich Reinigungstechnik und Hygiene. Seit 2007 selbstständige Beraterin für Hygienemanagement.

Schließdienste und Schließanlagen

Aktualisiert von Inga Dora Meyer

Schulhausmeister (Besonderheiten an Schulen)

Aktualisiert von Hans Peukert:

Schulhausmeister an der Mittelschule Meitingen

Steuerung und Kontrolle externer Handwerker und Fachunternehmen

Aktualisiert von Klaus Neugebauer:

Herr Neugebauer ist Inhaber von KN-Marketing Facility Management Consulting & Seminare in Worms. Er bietet mit einer Vielzahl von Fachdozenten neben Beratungsleistungen ein vielfältiges Seminarangebot im Gebäude- und Facility-Management an

Verkehrssicherungspflichten innerhalb und außerhalb von Gebäuden

Aktualisiert von Klaus Neugebauer

Winterdienst

Aktualisiert von Wolfgang Günther

Thomas Rhiel

Diplom-Geograph, Aufsichtsperson (seit 2004) bei der Unfallkasse Hessen (UKH). Dort betreut er u.a. das Verkehrsministerium, die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (Hessen mobil), alle Entsorgungsbetriebe Mittelhessens, zwei Landkreise regional sowie den Landesfeuerwehrverband. Neben allgemeiner Beratungs-und Überwachungsarbeit in Fragen der Arbeitssicherheit führt er auch Fachseminare für Bauhofleiter und Bauhofmitarbeiter durch. Außerdem arbeitet er seit 2012 in dem DGUV-Sachgebiet „Abfallwirtschaft“ mit.

Autor des Beitrags: Lärmschutz

Aktualisiert von Stefan Johannsen

Peter Schnalke

Dipl.-Masch.-Ing. (FH) Peter Schnalke wurde 1956 in Heepen bei Bielefeld geboren. Nach seiner Berufsausbildung zum Kfz-Mechaniker und seinem Maschinenbaustudium an der Fachhochschule in Köln, war Schnalke sieben Jahre als Konstrukteur tätig. 1989 wechselte er zur gesetzlichen Unfallversicherung und betreute als Aufsichtsperson der Fahrzeug-Berufsgenossenschaft zunächst Betriebe wie z. B. Fuhrunternehmen, Abfallentsorgungsbetriebe oder Kranunternehmen. Seit 1993 ist Schnalke bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz beschäftigt und betreut im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung u. a. Verwaltungen, Feuerwehren, Bauhöfe, Abfallentsorgungsbetriebe und Kläranlagen.

Autor des Beitrags: Arbeitsbekleidung

Karsten Scholl

Der gelernte Elektriker (Instandhaltung in der Industrie), Versorgungstechnikingenieur (Fachhochschule Erfurt) und studierte Facility Manager (Immobilienakademie an der European Business School, Oestrich-Winkel), arbeitet seit 15 Jahren im Gebäude und Facility Management. Langjährig tätig als Projekt- und Serviceleiter, Produktmanager für Objektmanagement und systemische Dienstleistungen sowie Niederlassungsleiter. Zudem ist er auch Gastdozent an Hochschulen und freien Bildungseinrichtungen sowie Mitautor einiger GEFMA-Richtlinien. Er gibt nebenberuflich Seminare für Gebäudemanager, Instandhalter und Hausmeister.

Autor der Beiträge: Aufzugsanlagen, Haustechnik, Heizung, Lüftung, Sanitär

Gesamtinhaltsverzeichnis

Deckblatt

Impressum

Bedienung des E-Books

Vorwort

Autorenverzeichnis

Gesamtinhaltsverzeichnis

Praxistipps zur Pflege und Wartung von Gebäuden und Außenanlagen von A–Z

Abfall

Arbeitsbekleidung

Aufzugsanlagen

Arten

Bestandteile

Sicherheitseinrichtungen

Besonderheiten

Betreiberpflichten

Abhängigkeiten mit anderen Gewerken

Beschaffung und Materiallagerung

Elektrotechnik

Strom

Sicherheitseinrichtungen

Besonderheiten

Betreiben und Bedienen/Betreiberpflichten

Abhängigkeit mit anderen Gewerken

Energiemanagement/Energiesparen

Erste Hilfe

Fremde Personen, Sicherheits- und Zutrittskontrollen

Gefahrstoffe

Graffitientfernung

Grünflächenpflege

Haustechnik

Einteilung

Betriebsführung und Instandhaltung

Rechte und Pflichten des Hausmeisters

Heizung

Arten (Unterscheidung)

Grundsätzlicher Aufbau

Sicherheitseinrichtungen

Besonderheiten/wichtige Baugruppen

Betreiben und Bedienen

Abhängigkeiten mit anderen Gewerken

Hol- und Bringdienste (Botengänge)

Kalkulation von Leistungen im Facility Management

Arten der Kalkulation

Verfahren der Kalkulation

Angebotsabgabe

Klimaanlagen

Arten von Klimaanlagen

Betreiben und Bedienen/Betreiberpflichten

Lüftung

Arten (Unterscheidung)

Grundsätzlicher Aufbau

Sicherheitseinrichtungen

Besonderheiten

Betreiberpflichten

Abhängigkeiten mit anderen Gewerken

Notfallplan, Flucht- und Rettungsplan

Reinigung und Reinigungsintervalle

Reparaturarbeiten

Sanitär

Arten (wesentliche Anlagen)

Bestandteile

Sicherheitseinrichtungen

Besonderheiten

Betreiberpflichten

Abhängigkeiten mit anderen Gewerken

Schimmelbefall

Schließdienste und Schließanlagen

Schulhausmeister (Besonderheiten an Schulen)

Spiel- und Sportplatzkontrolle

Steuerung und Kontrolle externer Handwerker und Fachunternehmen

Tätigkeiten in Versammlungsstätten

Unkrautbeseitigung

Verbandkasten

Verkehrssicherungspflichten innerhalb und außerhalb von Gebäuden

Werkstatt und Werkzeuge

Winterdienst

Recht kompakt

Brandschutz – Brandschutzordnung

Brandverhütung in Versammlungsstätten

Lärmschutz

Rechtliche Aspekte zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Gesetze und Verordnungen

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Wissenswertes zu Versammlungsstätten/Veranstaltungen (nach MVStättVO)

Was ist eine Veranstaltung?

Begriffsbestimmungen der MVStättVO

Gliederung der MVStättVO

Bestuhlung, Gänge und Stufenreihen (§ 10 MVStättVO)

Sicherheitseinrichtungen (§§ 14 bis 21 MVStättVO)

Allgemeine Betreiberpflichten

Betreiberpflichten auf Grundlage der MVStättVO

Anwendung des Konzeptes der Unfallkassen „Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern“

Wichtigste Betriebsvorschriften der MVStättVO

Abkürzungsverzeichnis

Stichwortverzeichnis

Weiterführende Informationen

linkPraxistipps zur Pflege und Wartung von Gebäuden und Außenanlagen von A–Z

linkAbfall

{Abfall}

{Abfallmanagement}

{Abfallmanagement}

Gesetzliche Grundlagen

Die meisten Hausmeister kommen tagtäglich mit Abfall in Kontakt, der zunächst zu sortieren und danach in entsprechende Behältnisse zu entsorgen ist. Seit 2012 gilt das neu gefasste „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG), welches in § 6 KrWG eine Abfallhierarchie vorgibt. Die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen dort in folgender Rangfolge:

Vermeidung

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Recycling {Recycling}

sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung

Beseitigung

Ergänzt werden die bundesrechtlichen Regelungen durch kommunale Abfallwirtschaftssatzungen. So nimmt die Kommune im Rahmen der Förderung der abfallarmen Kreislaufwirtschaft und der Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen folgende Aufgaben wahr:

Förderung der Abfallvermeidung,

stoffliche und energetische Abfallverwertung,

Beseitigung von Abfällen

Als Hausmeister sollten Sie daher auf eine ressourcensparende Kreislaufführung von Stoffen oder beim Kauf auf abfall- und schadstoffarme Produkte achten.

Wie muss was getrennt werden?

Organische Abfälle müssen seit dem 01.01.2015 nach § 11 KrWG getrennt gesammelt werden. Dazu gehören der kompostierbare Hausmüllanteil (z. B. Speisereste, Gemüseabfälle, Obst-, Nuss- und Eierschalen usw.), Gartenabfälle (z. B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie sonstige kompostierbare Pflanzenabfälle usw.), Eierpappkartons und Sägespäne von unbehandeltem Holz.

Glas lässt sich gut sammeln und trennen. Glasscherben sollten mit einer Greifzange, einem Besen oder einer Schaufel aufgenommen werden, ggf. sollten Sie schnittfeste Handschuhe tragen. Die Scherben sollten in einem gesonderten Behälter (nicht im Papierkorb!) mit einem entsprechenden Warnhinweis gesammelt werden. Zum Altglas zählen v. a. Einwegflaschen, Konservengläser, Trinkgläser und beschädigte Mehrwegflaschen

Papier kann gut recycelt werden. Um ein sortenreines Recycling zu ermöglichen, sollte darauf geachtet werden, dass Papierbehälter so gekennzeichnet werden, dass wirklich ausschließlich Papier darin entsorgt wird.

Restmüll ist der Anteil des entstandenen Abfalls, der nach der Abfallhierarchie keiner Verwertung zugeführt werden kann, also beseitigt werden muss. Wird er nicht effizient getrennt, steigen die Abfallgebühren mit jeder Leerung der Restmülltonne. Daher ist es ökonomisch von Vorteil, den Restmüll sortenrein zu trennen. Dessen Entsorgung ist nicht nur teuer, sondern enthält i. d. R. auch Wertstoffe, die nicht verschwendet werden sollten. Lediglich die im Folgenden aufgeführten Abfälle gehören in die Abfallbehälter für Restmüll:

Arzneimittelreste

Babywindeln

Damenbinden

Disketten

Farbreste (ausgehärtet)

Glühlampen

Kehricht

Staubsaugerbeutel

Zigarettenkippen

Elektro- und Elektronikaltgeräte sind im Sinne von § 3 Abs. 3 des „Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ElektroG) z. B. Fernseh-, Hi-Fi- und Videogeräte, PCs, Kühlschränke, Waschmaschinen, Bildschirmgeräte, Leuchtstoffröhren. Diese enthalten eine Vielzahl an Stoffen und Materialien.

Werden Elektroaltgeräte über den Hausmüll entsorgt, kann es zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen, wie Schwermetallen und FCKW, enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen gilt. Durch eine richtige Entsorgung leisten Sie einen Beitrag dazu, Primärrohstoffe zu ersetzen und natürliche Ressourcen zu schonen.

Gefährliche Abfälle stellen nach § 48 KrWG und der Abfallverzeichnis-Verordnung eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Dazu gehören Gefahrstoffe wie Chemikalien und Gifte sowie brennbare oder gar explosive Stoffe (z. B. verbrauchte Lösemittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Krankenhausabfälle und Filterstäube). Besonders gefährlich wird es, wenn Gefäße mit unbekannten Stoffen, sprich wilde Müllablagerungen, auftreten. Hier ist besondere Vorsicht geboten. In diesem Fall sollte man am besten ein Fachunternehmen für die Entsorgung beauftragen.

Die „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen“ (Nachweisverordnung, NachweisVO) regelt die Überwachung gefährlicher Abfälle. Wenn Sie solche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie eine Erklärung des Abfallerzeugers zur vorgesehenen Entsorgung, eine Annahmeerklärung des Abfallentsorgers sowie eine Bestätigung der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung vorlegen können. Mit dem Entsorgungsnachweis wird die Umweltverträglichkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges Ihrer gefährlichen Abfälle vorab geprüft (Vorabkontrolle). Durch Begleit- und Übernahmescheine wird schließlich nachvollziehbar dokumentiert, ob der vorab geprüfte Entsorgungsweg für jeden einzelnen Abfalltransport von Ihnen eingehalten wurde (Verbleibskontrolle).

Verbrauchte Batterien und Akkus sollten in Sammelboxen, getrennt vom Restmüll entsorgt werden. Damit wird die Umwelt in mehrfacher Hinsicht geschont, da einerseits keine Schwermetalle, die teilweise in Batterien und Akkus enthalten sind, in die Umwelt gelangen können. Andererseits, indem jährlich mehrere tausend Tonnen wertvoller Metalle wiedergewonnen werden. Das Batteriegesetz (BattG) schreibt in § 11 Abs. 1 vor, dass Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Restmüll getrennten Erfassung zuzuführen haben. Jeder Vertreiber ist zudem nach § 9 Abs. 1 BattG dazu verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen.

Taubenkot {Taubenkot} ist sehr gefährlich (alter weniger als frischer). Es bestehen folgende Gefahren:

Infektionsgefahr durch Bakterien und Pilze,

sensibilisierende und toxische Wirkung, z. B. Schimmelpilze,

Gefahr durch Parasiten,

ätzende Wirkung

Durch Kehren und Wegschaufeln von trockenem Kot entsteht sehr viel Staub. Deshalb nur für kurze Zeit und geringe Mengen (einzelne Nester) entfernen. Alternativ Staubsauger mit Filterpatrone der Kategorie H verwenden. Großflächige Verschmutzungen sollten Sie von Fachpersonal entfernen lassen.

images/hinweis.png   Hinweis

Beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

nach der Arbeit und bei Pausen: Hände waschen

Taubenkot vor dem Entfernen anfeuchten

Maske mit P3-Partikelfilter benutzen

Betriebsanweisungen beachten oder erstellen lassen

vom Vorgesetzten unterweisen lassen

Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen

Schutzausrüstung tragen (Einmalanzug, Gummistiefel, Handschuhe aus Nitril, Augenschutz)

für ausreichende Belüftung sorgen

Abfallverhalten {Abfallverhalten}

Das Entleeren von Abfallbehältern und Papierkörben sollte nicht mit der Hand vorgenommen werden. Behälter sollten am besten ausgeschüttet oder mit einer Einmaltüte entnommen werden, da Sie sonst in Glasscherben oder andere spitze Gegenstände greifen und sich verletzen könnten. Abfälle in den Behältern/Tüten nicht von Hand zusammendrücken, denn auch hier droht Verletzungsgefahr oder der Beutel platzt. Müllsäcke dürfen nicht zu vollgeladen werden, denn sonst können die Beutel nicht mehr verschlossen werden.

Halten Sie Ersatzbeutel oder Behälter bereit und Aufsaugmittel oder Lappen für ausgelaufene Flüssigkeiten. Wird Abfall zwischengelagert, müssen Sie regelmäßig kontrollieren, ob die Behälter/Tüten noch verschlossen sind oder – v. a. im Sommer – dass sich kein Ungeziefer eingenistet hat. Halten Sie den Lagerraum stets geschlossen und sorgen Sie nach Möglichkeit für eine gute Durchlüftung. Fenster mit Fliegengitter ausrüsten.

In der Nähe von Abfallsammelplätzen (trockenes Laub, Papier, Gasflaschen u. a.) dürfen keine feuergefährlichen Arbeiten durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Flexen). Dafür sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten kann hilfreich sein. Wenden Sie sich dazu an Ihren Vorgesetzten, den/die Sicherheitsbeauftragte/n oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Achten Sie beim Abtransport von Abfällen auf genügend breite Verkehrswege und auf die Beschaffenheit der Wege. Müssen Sie über Treppen? Dann benutzen Sie dazu Hilfsmittel wie Sackkarre, Schubkarre oder Wagen. Tragen Sie bei der Beseitigung ggf. geeignete Handschuhe, um z. B. Schnittverletzungen zu vermeiden.

images/hinweis.png   Hinweis

Beachten Sie bitte:

Die Räder von großen Abfallbehältern (graue, grüne oder gelbe fahrbare Metallbehälter) stets gegen Wegrollen sichern

Keinen Abfall und Müll in Fluren und Treppenhäusern abstellen

linkArbeitsbekleidung

{Arbeitsbekleidung}

Arbeits-, Berufs- oder Schutzkleidung {Schutzkleidung}

Für Mitarbeiter, die als Hausmeister tätig werden, ist zu prüfen, welche grundlegenden Schutzausrüstungen erforderlich und somit zur Verfügung zu stellen sind, z. B.

Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz,

Hand-, Fuß- und Körperschutz,

Hautschutz,

Atemschutz,

Sicherung gegen Absturz (z. B. Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte, Sicherheitsgeschirre bei Arbeiten auf Dächern),

Ausrüstung zum Schutz mehrerer Körperteile (z. B. Schutzkleidung, kombiniert mit Atemschutz oder Schutzhelm, kombiniert mit Kapselgehörschützern),

Warnkleidung

Die Besonderheit bei der Auswahl besteht darin, dass zunächst zwischen Arbeitskleidung und Schutzkleidung unterschieden werden muss.

Arbeitskleidung: Wird während der Arbeit anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz vor Verschmutzung der privaten Kleidung getragen. Hierbei handelt es sich um keine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Der Arbeitgeber ist daher auch nicht verpflichtet, sie aus Arbeitsschutzgründen zur Verfügung zu stellen.

Schutzkleidung: Soll den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen schützen. Da es sich um PSA handelt, muss der Arbeitgeber sie zur Verfügung stellen.

Auswahl und Organisation

Wie der Name schon sagt, ist die Persönliche Schutzausrüstung für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Ist die Benutzung der PSA durch verschiedene Personen unumgänglich, so hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, die das Auftreten von Gesundheitsgefahren oder hygienischen Problemen verhindern.

Um die Bereitschaft für das Tragen der PSA zu erhöhen, sollten die Mitarbeiter an der Auswahl beteiligt werden. Es darf nur PSA zur Verfügung gestellt werden, die

den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht,

Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne eine eigene Gefahr mit sich zu bringen,

für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist,

den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Träger genügen und

dem Träger passt

Um entscheiden zu können, ob die PSA für den Einsatzzweck geeignet ist, müssen die Hersteller ihre Produkte den Anforderungen des EG-Rechts entsprechend kennzeichnen. Beim Kauf der Persönlichen Schutzausrüstung ist unbedingt auf die CE-Kennzeichnung zu achten. Bei PSA, die aufgrund der PSA-Sicherheitsverordnung mit diesem Kennzeichen versehen ist, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass sie den für die zum Zeitpunkt des Einsatzes geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.

Spezielle Schutzausrüstung, wie z. B. für die Benutzer von handgeführten Kettensägen, ist je nach Schutzfunktion mit weiteren Symbolen gekennzeichnet.

Symbol

Anwendung

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Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen nach DIN EN 381

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Schutzhandschuhe nach DIN EN 388

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Kälteschutzkleidung nach DIN EN 342

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Warnkleidung nach DIN EN 471

Tab. 1: Kennzeichnung spezieller Schutzausrüstung (Quelle: Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Informationen und Hilfestellungen für die Auswahl von PSA enthalten z. B. die Merkblätter

Regel für die Benutzung von Schutzkleidung (DGUV Regel 112-989; früher GUV-R 189),

Regel für die Benutzung von Fuß- und Knieschutz (DGUV Regel 112-991, früher GUV-R 191),

Regel für die Benutzung von Gehörschutz (DGUV Regel 112-194; früher GUV-R 194) oder

Regel für die Benutzung von Schutzhandschuhen (DGUV Regel 112-995, früher GUV-R 195) etc.

In diesen Merkblättern werden die grundsätzlichen und besonderen Merkmale (z. B. Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage) der PSA näher erläutert. Sie können auf der Internetseite www.publikationen.dguv.de kostenlos heruntergeladen werden. Die Merkblätter zur PSA sind gegliedert in die Abschnitte

Gefährdungsermittlungen, z. B. Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen,

Bewertung und Auswahl, z. B. Materialien, Kennzeichnung, ergonomische Anforderungen,

Benutzung, z. B. Tragedauer, bestimmungsgemäße Benutzung, Entsorgung,

Betriebsanweisungen, Unterweisungen und

ordnungsgemäßer Zustand, z. B. Prüfung, Reinigung, Aufbewahrung, Reparatur.

Welche Persönliche Schutzausrüstung zu benutzen ist, muss vom Arbeitgeber bzw. vom verantwortlichen Vorgesetzten im Einzelfall nach vorangegangener Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Für jede bereitgestellte Persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Informationen für eine korrekte Benutzung in verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.

Warnkleidung {Warnkleidung}

Warnkleidung ist nach den Vorgaben europäischer Regeln, die mittlerweile in nationales Recht umgesetzt wurden, zu beschaffen. Danach darf Warnkleidung in Europa in verschiedenen Farben, z. B. in Orangerot, Gelb und Rot – jeweils fluoreszierend – hergestellt werden.

images/hinweis.png   Hinweis

Fazit:

Beschaffung, Bereitstellung und Gebrauch von PSA werden auch in Zukunft wichtige organisatorische Maßnahmen im Arbeitsschutz sein, da nicht alle Gefahren durch betriebstechnische Maßnahmen beherrschbar sind. Eine Vielzahl von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, die neben dem persönlichen Leid der Betroffenen auch mit hohen Kosten für Betriebe, Unfallkassen und Krankenversicherungen verbunden sind, können durch die richtige Auswahl und den bestimmungsgemäßen Gebrauch der PSA verhindert werden.

Anwenden in der Praxis

Die Bereitschaft der Beschäftigten, PSA zu tragen, ist durchaus unterschiedlich. So wird z. B. der Einsatz von Gehörschutz {Gehörschutz} oftmals als lästig und nicht sonderlich wichtig betrachtet. Dabei ist die Lärmschwerhörigkeit eines der häufigsten Probleme bei Handwerkern. In Unterweisungen sollte dringend darauf hingewiesen werden, dass Lärmschwerhörigkeit neben den gesundheitlichen auch soziale Konsequenzen hat.

Eine große Rolle bei der Unfallverhütung spielen die Akzeptanz und die Bereitschaft für das Tragen der PSA. Dies ist abhängig von der Wahrnehmung und der Bewertung auftretender Gefahren durch die einzelnen Beschäftigten und Vorgesetzten. Wird z. B. das Tragen von Schutzhandschuhen bei bestimmten handwerklichen Tätigkeiten gefordert – auch dort, wo keine offensichtliche Gefahr besteht – können bei einzelnen Beschäftigten Akzeptanzprobleme auftreten.

images/hinweis.png   Hinweis

Rechtsgrundlage:

Grundsätzlich soll Persönliche Schutzausrüstung dort zur Anwendung kommen, wo technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdungen nicht oder nur ungenügend reduzieren können. In solchen Fällen ist die erforderliche PSA vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Versicherten zu tragen. Dies ist sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) festgelegt. Näheres wird in der „Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit“ (PSA-Benutzungsverordnung) geregelt.

linkAufzugsanlagen

{Aufzugsanlagen}

Aufzüge bilden einen kleinen Teil der Fördertechnik. Im modernen Gebäudebetrieb ist dieser aber recht häufig anzutreffen. Bei den Leistungen stehen die Personenaufzüge im Vordergrund. Da auch bei den Aufzugsanlagen viele verschiedene Typen und Bauteile existieren, die noch dazu herstellerspezifisch unterschiedlich sind, erhebt der folgende Überblick keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

linkArten

{Aufzugsanlagen, Arten}

Aufzüge werden unterschieden nach Verwendungszweck, Kabinensystem, Bewegungsrichtung und Ausführung.

Verwendungszweck

Personenaufzüge befördern ausschließlich Personen und sind für geringere Lasten ausgelegt, fahren dafür i. d. R. schneller.

Lastenaufzüge sind für die Beförderung von Personen und besonderen Lasten ausgelegt.

Güteraufzüge dürfen von Personen nicht benutzt werden. Nur der Transport von Gütern ohne Begleitung ist gestattet. Dazu zählen auch Kleinaufzüge für bspw. Speisen oder Akten.

Baustellenaufzüge dienen dem Materialtransport auf Baustellen und sind im Gegensatz zu den anderen zumeist mobil bzw. werden nur zeitweise für ein Bauvorhaben installiert. Je nach Bauform dürfen auch Personen mitfahren.

Fassadenbefahranlagen sind im Prinzip auch Aufzüge zum Personentransport. Haben aber meist nicht nur eine Bewegungsrichtung.

Treppenlifte oder Plattformlifte dienen der behindertengerechten Überwindung von Treppen und Absätzen

Autoaufzüge sind an sich auch Lastenaufzüge, unterliegen aber noch zusätzlichen Regeln zu Einbau und Betrieb.

Kabinensystem

Einzelkabinenaufzüge mit einer Kabine je Schacht und nur einer Etage gleichzeitig sind gemeinhin Standard. Eine oder mehrere Türen oder Halte in Zwischenetagen machen den Einsatz flexibler.

Doppelstockaufzüge haben zwar einen Fahrkorb, dieser ist aber unterteilt in zwei Kabinen oder zwei fest miteinander verbundene Einzelkabinen. Somit werden mit einem Halt gleichzeitig zwei Etagen angefahren. Damit kann bei gleichem Schachtquerschnitt die doppelte Personenanzahl befördert werden.

Mehrkabinenaufzüge besitzen – wie der Name sagt – mehrere Kabinen in einem Schacht, welche nicht verbunden sind und unabhängig voneinander bewegt werden können. Kollisionen werden durch eine spezielle Steuerung vermieden, und es können alle Etagen angefahren werden.

Paternoster (Umlaufaufzüge) sind in Deutschland nicht mehr zulässig, dürfen aber aus Bestandschutz nach dem Stand der Technik eingeschränkt weiter betrieben werden. Sie dürfen seit 2015 nur durch in die Nutzung eingewiesene Personen (z. B. Mitarbeiter des Hauses und nur unter bestimmten Vorkehrungen auch durch Besucher) benutzt werden.

Bewegungsrichtung

Senkrecht ist die häufigste und ökonomischste Bewegungsrichtung, da der Höhenunterschied auf dem kürzesten Wege überwunden wird.

Schräg ist gerade bei Baustellenaufzügen häufig zu finden, aber auch Treppenlifte zählen dazu. Auch wenn die Architektur keine senkrechte Verbindung zulässt, kommen Schrägaufzüge zum Einsatz. Schräg muss nicht gleichzeitig gerade sein, d. h., auch bogenförmig zählt dazu.

Waagerecht oder auch Kombinationen mit den anderen Bewegungsrichtungen können vorkommen, bspw. in Brückenform.

Ausführung

In aller Regel besitzen Aufzugsanlagen einen Triebwerksraum. Dieser befindet sich bei Seilaufzügen meistens oben und bei Hydraulikaufzügen unten am Aufzugsschacht. Es gibt aber aus Platzgründen und um Nachrüstung zu ermöglichen auch triebwerksraumlose Ausführungen.

linkBestandteile

{Aufzugsanlagen, Bestandteile}

Wichtige Bestandteile sind:

Antrieb

Führung

Fahrkorb

Steuerung

Antriebssysteme {Aufzugsanlagen, Antriebssysteme}

Seilantrieb

Für hohe Geschwindigkeiten und viele Etagen werden Seilaufzüge eingesetzt. Hier hängt der Fahrkorb an einem oder mehreren Tragseilen. Heute kommt fast ausschließlich der Treibscheibenaufzug zum Einsatz, bei dem am anderen Ende des Seiles ein Gegengewicht hängt.

Hydraulikantrieb

Wenn ein Hydraulikkolben die Aufzugskabine nach oben stemmt, eignen sich diese Aufzüge für große Lasten, aber eher geringe Geschwindigkeiten und begrenzte Förderhöhen. Wirkt der Hydraulikkolben direkt auf die Kabine, nennt man dies direkten Antrieb. Wirkt die Kraft über Seile und Umlenkrollen auf die Kabine, spricht man von einem indirekten Antrieb.

Zahnstangenantrieb

Beim Zahnstangenaufzug besitzt der Fahrkorb oder die Plattform einen eigenen Antrieb. Dieser bewegt das (gezahnte) Treibrad, was wiederum in die Zahnstange greift. Diese Antriebsart eignet sich besonders für schräge oder waagerechte Aufzüge. Es gibt noch weitere Antriebsarten, welche in der Praxis aber kaum eine Rolle spielen.

Kabinenführung

In den meisten Fällen werden die Aufzugskabinen oder Plattformen fest in Schächten oder an Masten bzw. Schienen geführt. Ausnahme bilden beispielsweise Fassadenbefahranlagen, bei denen der Korb frei an Seilen vor der Fassade hängt.

Aufzugschacht

Der Fahrschacht eines Auszugs muss von den Wänden einer Schachtsohle und einer Decke begrenzt sein. Am unteren Ende befindet sich die Schachtgrube, welche für Wartungsarbeiten am Fahrkorb benötigt wird. Diese ist mit einer fest montierten Leiter erreichbar oder ab einer bestimmten Höhe über eine abschließbare Tür in der Schachtwand. Der Schachtkopf befindet sich am oberen Ende. Der Aufzugsschacht muss belüftet und entraucht werden können, darf aber keine aufzugsfremden Einrichtungen oder Medien enthalten. Er darf auch nicht zur Zu- oder Abluftversorgung anderer Bereiche genutzt werden und hat eigene Türen an den jeweiligen Haltepunkten.

Mast

Wenn die Aufzugskabinen nicht in einem umschlossenen Schacht unterwegs sind, können sie auch außen an einem Mast, z. B. einem Gittermast entlanglaufen. Es gibt Anlagen mit einem oder mehreren Fahrkörben, die auch unabhängig voneinander gesteuert werden können.

Führungsschienen

Bei schrägen oder waagerechten Bewegungsrichtungen kommen häufig Führungsschienen zum Einsatz, welche an Boden, Wand oder Decke montiert sein können. Oftmals werden diese auch als Element des Antriebs genutzt.

Fahrkorb

Kabine

Die sicher häufigste Form ist die geschlossene Kabine mit Türen. Nur unter speziellen Voraussetzungen dürfen heute Türen an der Kabine weggelassen werden. Die Kabine muss ausreichend beleuchtet sein.

Plattform

Gerade bei Treppenliften ist die Fördereinrichtung eine Plattform, ohne Seitenwände oder Decke. Bauaufzüge haben oft auch nur eine Plattform, bspw. zur Beförderung von Ziegeln.

Mischformen

Zwischen Kabine und Plattform gibt es noch einfache, nach oben offene Körbe oder Plattformen mit Absturzsicherungen, welche an Masten oder Schienen geführt werden.

Steuerung {Aufzugsanlagen, Steuerung}

Handsteuerung/Druckknopfsteuerung

Früher war die Handsteuerung mit einem Hebel durch einen Bediener die Regel. Von außen konnte kein Einfluss auf die Fahrt genommen werden. Bei Güteraufzügen ohne Personentransport ist die reine Steuerung von außen die Regel. Bei der einfachen Druckknopfsteuerung innen und außen kann die unbesetzte Kabine mittels Signal von außen gerufen werden, aber die Innensteuerung hat immer Vorrang. Es wird aber stets nur ein Befehl gleichzeitig abgearbeitet, und währenddessen sind alle weiteren blockiert.

Sammelsteuerung

Hier werden mehrere Außen- und Innenkommandos gespeichert und alle in der Fahrtrichtung liegenden in einem Zuge ausgeführt. Auch können hier Kommandos von Sammelruftasten für mehrere Aufzüge dem günstigsten zugeordnet werden.

Zielwahlsteuerung

Die modernste Form der Aufzugssteuerung ist die Zielwahlsteuerung. Dabei gibt der Fahrgast sein Ziel bereits an einem Außentableau ein. Die Steuerung entscheidet dann nach Auslastung, Fahrtrichtung und Position der Kabinen sowie den bereits gespeicherten weiteren Anforderungen, welcher Aufzug am günstigsten ist. Der Fahrgast betritt den angezeigten Aufzug und wird ohne weitere Eingabe zur Zieletage gefahren.

Brandfallsteuerung

Die Brandfallsteuerung ignoriert alle anderen gespeicherten Anforderungen und fährt den Aufzug im Brandfall automatisch in die Etage des Fluchtwegs, i. d. R. das Erdgeschoss.

linkSicherheitseinrichtungen

{Aufzugsanlagen, Sicherheitseinrichtungen}

Fangvorrichtung: Diese wird durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgelöst und verhindert das Abstürzen. Entweder stoppen formschlüssige Teile die Fahrt sofort oder Bremsfangvorrichtungen mit einer vorgegebenen Verzögerung. Letztere werden bei der Personenbeförderung eingesetzt, um die auf den Körper wirkenden Kräfte zu begrenzen.

Geschwindigkeitsbegrenzer überwachen mittels Fliehkraftregler ständig die Geschwindigkeit. Wird die eingestellte maximale Geschwindigkeit überschritten, wird die Fangvorrichtung ausgelöst.

Lichtschranke oder Lichtvorhang haben die Aufgabe, beim Schließen der Türen zu erkennen, ob sich Gegenstände oder Personen im Türbereich befinden und ggf. den Schließvorgang behindern könnten.

Kraftbegrenzer dienen dem Schutz vor Einklemmen. Wird der Schließvorgang durch ein Hindernis erschwert, erkennt die Steuerung den ungewöhnlich hohen Kraftaufwand (z. B. anhand der Stromaufnahme) und fährt die Türen in die Ausgangslage zurück.

Notrufeinrichtung: Im Fahrkorb muss eine Notrufanlage vorhanden sein, die mit einer ständig besetzten Stelle verbunden ist. Zumeist wird diese um eine Sprecheinrichtung ergänzt. Der Notruf kann über eine ständige Verbindung im Objekt oder eine Telefonverbindung nach außerhalb erfolgen. Bis zum 31.12.2020 ist jeder Aufzug mit einem Notrufsystem (wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem) auszustatten.

Notbeleuchtung: Die vorgeschriebene Beleuchtung des Aufzugs muss zusätzlich mit einer Hilfsstromquelle versehen sein, welche bei Ausfall der Netzverspannung die Beleuchtung und den Notruf noch mindestens eine Stunde mit Strom versorgt.

linkBesonderheiten

{Aufzugsanlagen, Besonderheiten}

Aufzugswärter {Aufzugswärter}

Für ein ständig durch Hausmeister bzw. Dienstleistungspersonal besetztes Objekt ist es in jedem Falle sinnvoll, dass einer oder besser mehrere Beteiligte aus diesem Bereich die Aufzugswärterprüfung ablegen. Heute wird diese als beauftragte Person für Aufzugsanlagen bezeichnet. Die Anforderungen sind in der TRBS 3121 beschrieben. Diese Person kann auch die Aufzugsbefreiung durchführen.

Die zugehörige Unterweisung kann z. B. durch einen Mitarbeiter des Errichters der Anlage oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen und muss auf die Besonderheiten der zu betreuenden Anlage abgestimmt sein Die Namen der entsprechend unterwiesenen Personen sind z. B. in einer Liste oder dem Betriebsbuch, das am Betriebsort der Aufzugsanlage aufbewahrt werden, namentlich zu hinterlegen und aktuell zu halten.

Aktuelle Änderungen

Die vormalige Aufzugsverordnung wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung ersetzt. Gemäß dieser ist vom Aufzugsbetreiber für jeden Aufzug vor Beginn der Benutzung eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Seit 2015 werden pauschal alle Aufzüge als Arbeitsmittel klassifiziert. Damit gilt diese Regelung auch für Wohnhäuser und rein privat genutzte Aufzüge mit Personentransport. Zu jeder Aufzugsanlage ist gemäß BetrSichV 2015 und neuester Änderung 2016 bis spätestens 31.05.2016 ein Notfallplan {Aufzugsanlagen, Notfallplan} anzufertigen. Der Notfallplan nach Satz 2 muss mindestens enthalten:

Standort der Aufzugsanlage

Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber

Angaben zu den Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben

Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können

Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (z. B. Notarzt oder Feuerwehr)

Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung und

die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage,

die Notbefreiungsanleitung und die zur Befreiung Eingeschlossener erforderlichen Einrichtungen sind vor der Inbetriebnahme in unmittelbarer Nähe der Anlage bereitzustellen

Nach der erstmaligen Prüfung vor Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme sind regelmäßig (längstens alle zwei Jahre) Wiederholungsprüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) als Hauptprüfung durchführen zu lassen. Zusätzlich zu den Hauptprüfungen ist in der Mitte des in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüfzeitraums zwischen zwei Hauptprüfungen eine Zwischenprüfung durchführen zu lassen. Eine sicherheitstechnische Bewertung ist nach der BetrSichV 2015 nicht mehr erforderlich.

linkBetreiberpflichten

{Aufzugsanlagen, Betreiberpflichten}

Die wichtigsten Betreiberpflichten zu Aufzügen sind:

Mitteilung nach Inbetriebnahme an die zuständige Behörde, Gefährdungsbeurteilung erstellen,

Notrufaufschaltung und Aufzugsbefreiung (organisieren),

Notfallplan inkl. Notbefreiungsanleitung erstellen (lassen),

Wartungen und Wiederholungsprüfungen (ZÜS) veranlassen/Termine überwachen,

geeigneten Aufzugswärter beauftragen und unterweisen lassen sowie die Fristen für die regelmäßigen Unterweisungen festlegen,

Hinweisschild anbringen mit Name und Telefonnummer des Instandhaltungsunternehmens, des Personenbefreiungsdienstes oder des Aufzugswärters,

Beaufsichtigung der Anlage im Betrieb (Betriebskontrolle) organisieren

Zur Beaufsichtigung der Anlage hat der Betreiber eine regelmäßige (in einem für die Aufzugsanlage angemessenen Zeitabstand, z. B. wöchentlich oder häufiger) Kontrolle durchzuführen – nach entsprechender Unterweisung eine klassische Hausmeisteraufgabe:

Betriebskontrolle {Aufzugsanlagen, Betriebskontrolle}

Die regelmäßige Begehung zur Beaufsichtigung der Anlage zielt im Wesentlichen auf folgende zu beachtende Punkte:

ordnungsgemäßer Zustand und Funktion des Aufzugs sowie der Bedien- und Anzeigeeinrichtungen (u. a. Beschilderung),

freie Zugänglichkeit und ordnungsgemäße Funktion aller technischen- und Sicherheitseinrichtungen (u. a. Notruf),

Feststellung des bestimmungsgemäßen Betriebs des Aufzuges

linkAbhängigkeiten mit anderen Gewerken

Störungen in folgenden Anlagen können (direkt) Auswirkungen auf die Aufzugsanlage haben:

Stromversorgung

Telefonanlage (Übertragungsleitung zur Notrufzentrale)

Brandmeldeanlage

Eine Störung der Aufzugsanlage kann folgende Anlagen beeinträchtigen:

keine